Antidopinggesetz Ex-Kraftsportler aus Aschersleben wegen Anabolika-Konsum verurteilt: Verstoß gegen Antidopinggesetz

Aschersleben - Weil er unerlaubte Dopingmittel besaß und nach Deutschland einführen wollte, musste sich ein früherer Kraftsportler aus Aschersleben verantworten. Schon 2015 wurde er deshalb verurteilt. Nun erhielt er vor dem Amtsgericht Aschersleben wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz eine weitere Geldstrafe.
Werner K. (Name geändert) hatte sich im September 2017 im Internet Anabolika bestellt, die von Polen aus an ihn abgeschickt wurden. Diese kamen aber nicht in Aschersleben an. Das Paket wurde bei der Zolleinfuhrkontrolle beschlagnahmt.
Auch in seiner neuen Wohnung in Halle wurden 2018 noch Anabolika entdeckt, hieß es in der Anklage. Die Grenzwerte mehrerer laut Antidopinggesetz verbotenen Substanzen wurden zum Teil deutlich übertroffen, berichtete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
Zoll beschlagnahme das Paket aus Polen bei der Einfuhr
Der Angeklagte räumte alle Punkte, die ihm zur Last gelegt wurden, durch seinen Anwalt ein. Lange Zeit habe sein Mandant ausgiebig Sport getrieben, erklärte der Anwalt. Nachdem der heute 36-Jährige einen schweren Verkehrsunfall hatte und anderthalb Monate im Koma lag, folgte eine Rehabilitation. „Ein halbes Jahr war er nicht zum Sport fähig“, erklärte der Anwalt.
Da sich sein Mandant über den Sport definierte - „er hat sein Selbstwertgefühl aus seine sportlichen Aktivitäten gezogen“ - und nach der Krankheit nicht mehr an vorherige Leistungen kam, habe sein Mandant eine Depression entwickelt.
Über „naives Googeln“ suchte er nach Möglichkeiten und fand Angebote von leistungssteigernden Substanzen. „Er hat über eine regulär zugängliche Internetseite bestellt“, betonte der Anwalt. Dort habe er auch seine richtigen Daten angegeben und nicht über Strohmänner bestellt. „Er wusste, dass er sich mit den Substanzen eher schadet, als nützt.“ Doch Werner K. kam weiterhin nicht an seine alten Leistungsgrenzen.
„Er wusste, dass er sich mit den Substanzen eher schadet”, sagte sein Anwalt
Seit fast einem Jahr hat K. eine Partnerin, mit der er mittlerweile verlobt ist, und die ihm half, seine Depressionen zu überwinden, schilderte der Anwalt. Werner K. treibt nur wenig Sport, trinkt keinen Alkohol und blickt optimistisch in die Zukunft. „Er hat ein neues Leben begonnen“, so der Verteidiger.
Der zweifache Vater ist als Verursacher des Unfalls bereits verurteilt. Da die erste Doping-Straftat vor der Verhandlung über die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung lag, hätte sie damals mit in das Urteil einfließen müssen, fand Strafrichter Robert Schröter. Er wollte sie deshalb bei seiner Urteilsfindung nicht berücksichtigen.
Schröter nannte zwei Vorstrafen des Mannes. Von 2015 rührt eine Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, Vom Frühjahr 2018 eine zweite Geldstrafe wegen der Verkehrsgefährdung. Da die letzte relevante Doping-Vorstrafe aber lange her ist und Werner K. auf einem guten Weg in die Zukunft ist, wertete die Staatsanwältin dies, wie auch das Geständnis, zugunsten des Angeklagten.
„Die Tat entstand aus einer depressiven Phase heraus", erklärte der Verteidiger von Werner K.
Auch der Verteidiger wies auf das Geständnis hin, das das Verfahren erheblich abkürzte, sowie auf die Reue seines Mandanten. „Die Tat entstand aus einer depressiven Phase heraus, er hatte vorher exzessiv Sport getrieben“, wies er hin. Auch dass sich Werner K. die Dopingmittel nicht mit falscher Identität über das Darknet besorgte und mit Bitcoins bezahlte, wollte er positiv gewertet wissen. Er plädierte für eine Strafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Strafrichter Robert Schröter verurteilte Werner K. schließlich zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25 Euro. „Ich hoffe, dass Sie nicht wieder reinrutschen. Ich denke, mit 100 Tagessätzen sind Sie gut bedient, auch wenn es für Sie ein Riesenbatzen ist“, meinte Schröter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)