Ex-Anwalt soll drei Jahre in Haft
Magdeburg/MZ/hk. - Das Magdeburger Landgericht hat gestern den ehemaligen Quedlinburger Anwalt Bernd W. zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Zudem verhängte die 5. Strafkammer ein fünfjähriges Berufsverbot. Der 44-Jährige wurde in elf Fällen des Betruges und in 21 der Untreue für schuldig gesprochen.
In ihrer Urteilsbegründung machte Richterin Claudia Methling deutlich, dass die Kammer zwar zu dem Schluss gekommen sei, dass Bernd W. unter pathologischer Spielsucht leide und daher seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei, er sich dennoch dessen bewusst gewesen sein musste, welches Unrecht er beging. Immerhin sei W. trotz der Spielsucht auch über Jahre hinweg noch in der Lage gewesen, seine Kanzlei zu führen. Der Rechtsanwalt habe seine Mandanten nicht nur um ihr Geld betrogen oder dieses veruntreut, sondern diese teilweise auch "bewusst falsch beraten". Als erschwerend wertete Methling auch, dass einige der Betrogenen in Existenznöte geraten seien, "dies ist besonders bitter". Zugute hielt die Richterin dem Angeklagten, dass dieser geständig und nicht vorbestraft sei, Reue zeigte und zudem versucht habe, Schaden wieder gut zu machen. Dennoch "ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe unerlässlich", so Methling.
Staatsanwältin Marion Bernsmann, die drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert hatte, zeigte sich nach dem Urteilsspruch zufrieden. Bernd W.s Verteidiger, Roman von Alvensleben, kündigte hingegen an, das Urteil "überprüfen zu lassen". Er hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Noch in der Vorwoche hatte von Alvensleben erklärt, er wolle bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Revision gehen. In dieser Deutlichkeit wiederholte er dies gestern nicht. Im Falle einer Revision ist der Bundesgerichtshof für eine Überprüfung des Urteils zuständig.
Parallel zum Strafprozess wurden zudem 14 Urteile in so genannten Adhäsionsverfahren gesprochen, mit denen die Geschädigten von Bernd W. versucht hatten, ihre finanziellen Ansprüche zu sichern. Der Gesamtwert dieser Ansprüche liegt bei rund 300 000 Euro. Weitere Forderungen von mehr als 200 000 Euro können die Geschädigten nur auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen. Im Verlauf des Prozesses waren Einzelfälle mit einem Verlust unter 5 000 Euro eingestellt worden, um das Strafverfahren nicht in die Länge zu ziehen.