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Einsatz von Parkkrallen Einsatz von Parkkrallen: Geteiltes Echo auf Vorstoß

Von Dennis Lotzmann 20.01.2004, 18:39

Aschersleben/MZ. - Jürgen Grzega, Ressortchef im Ordnungsamt der Stadt Aschersleben, kann sich den Einsatz solcher Krallen in bestimmten Fällen durchaus vorstellen. "Erst müssen aber alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt sein", stellt Grzega klar.

Ein Ansinnen, bei dem Klaus Wycisk (CDU), Bürgermeister der Stadt Falkenstein / Harz, die Stirn in Falten legt. Beim Blick auf die vielen Schuldner sei eine solche Kralle schon wünschenswert, aber: "Ich halte sie rechtlich nicht für durchsetzbar." Obendrein hat Wycisk Schwierigkeiten mit deren praktischem Einsatz. Er habe 250 Fälle auf dem Tisch - "soll ich denen allen eine Kralle verpassen", gibt er zu bedenken. Stattdessen sollte geprüft werden, warum beispielsweise der Beitrag für die kommunale Kinderbetreuung nicht gezahlt werde. Hinzu komme die Frage, bei welchen Verbindlichkeiten und ab welcher Höhe die Verwaltung die Kralle nutze sollte. Zudem müsse stets der Gleichheitsgrundsatz gewahrt bleiben. Insgesamt plädiert Wycisk für schärfere Gesetze und deren konsequentere Anwendung.

Sein Ascherslebener Amtskollege Grzega indes steht der Kralle offener gegenüber. Schließlich sei das Auto für viele ein Mittel der Bequemlichkeit, dessen Wegfall oft empfindlich schmerze. "Wer sich ein Auto leisten kann, kann auch seine Schulden bezahlen", lautet Grzegas Motto. Die Kralle hält er für ein geeignetes Mittel, Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Wie stark dieser Nachdruck in der Praxis wirkt, weiß Petra Hiebsch als Kämmerin der Kreisverwaltung bestens. Die beiden Vollstrecker dieser Behörde besitzen bereits seit 1997 jeweils eine Autokralle. Allerdings sind die beiden Wegfahrsperren noch ladenneu, denn bislang habe allein das Androhen ihres Einsatzes stets dafür gesorgt, dass die Forderungen beglichen worden. Öffentlich-rechtliche Forderungen wohlgemerkt, denn Außenstände von Firmen ließen sich so keineswegs eintreiben.

Grzega sieht indes noch eine Möglichkeit für den Einsatz dieser Krallen: Autofahrer, die sich permanent weigern, ihre Haftpflichtprämie zu bezahlen oder den Tüv-Termin überzogen haben, sollten knallhart in die Schranken gewiesen werden. Die Kralle sei da allemal wirksamer, defekte oder nicht versicherte Autos aus dem Verkehr zu ziehen als das Abkratzen von Amtsplaketten.