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Gehweg-Reinigung Berliner Straße Aschersleben: Ordnungsamt verliert Prozess wegen Gehweg-Reinigung

Von Detlef Anders 14.11.2018, 06:53
Rudolf Höppe hat Recht bekommen.
Rudolf Höppe hat Recht bekommen. Gehrmann

Aschersleben - Der von der Stadt Aschersleben wegen eines nicht gereinigten Gehweges verklagte 77-jährige Rentner Rudolf Höppe ist vom Amtsgericht in Aschersleben freigesprochen worden. Das Ordnungsamt der Stadt hatte Höppe mehrfach dazu aufgefordert, neben seinem Gehweg in der Froser Straße auch den 50 Meter langen Gehweg in der Berliner Straße zu reinigen. Der befindet sich neben einer parallel zu seiner Grundstücksgrenze verlaufenden 50 Zentimeter über dem Gehwegniveau verlaufenden Grünanlage.

Nachdem Höppe dem nicht Folge leistete, hatte die Stadt die Reinigung in Auftrag gegeben, beharrte aber auf Bußgeldzahlungen und Mahngebühren für diese angebliche Ordnungswidrigkeit. Unter dem Druck hatte Höppe einmal 30 Euro bezahlt.

Stadtverwaltung beharrte auf Bußgeld und Mahngebühren

Sogar eine Vollstreckung war ihm angedroht worden, wenn er nicht zahlt. Höppe legte immer wieder Widersprüche ein, die aber abgewiesen wurden oder auf die es keine Antwort gab. Stattdessen sei ihm immer wieder mit Konsequenzen gedroht worden, hatte er der MZ berichtet.

„Das machte einen ganz mürbe. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Das schlägt einem auf Magen und Herz“, berichtete Höppe von schlaflosen Nächten und Diskussionen mit Freunden. „Ganz schlimm ist das“, beklagte er die gefühlte Ungerechtigkeit.

Stadt hatte den Gehweg über Jahrzehnte gereinigt

Höppe hatte den Gehweg an der Berliner Straße noch nie gereinigt. Jahrzehntelang hatte das die Stadt getan. Auch nach der neuen Satzung der Stadt wäre er zur Straßenreinigung nicht verpflichtet, weil sein Grundstück nicht direkt an Straße und Gehweg grenzt, sondern die zwei bis drei Meter Meter breite Grünanlage, die der Stadt gehört, dazwischen liegt. So hatte Höppe argumentiert.

Das Amtsgericht Aschersleben folgte den Argumenten Höppes und sprach den verklagten 77-Jährigen frei. „Der Betroffene ist nicht zur Reinigung des Straßenabschnittes verpflichtet“, bestätigte Christian Löffler, der Sprecher des Magdeburger Landgerichts.

Grundstück ist durch Grünstreifen vom Gehweg getrennt

Sein Grundstück sei durch den Grünstreifen getrennt. Der Richter berief sich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom Juni 2016 zum Thema, wann ein Grünstreifen Bestandteil einer Straße ist. „Der Grünstreifen kann nicht als Straßenbestandteil angesehen werden“, sagte Löffler zu diesem Fall in der Magdeburger Straße.

Höppe hofft nun, dass die von ihm zu unrecht geleisteten Zahlungen für Bußgeld und Gebühren von der Stadt erstattet werden. Doch bislang soll das Urteil, das bereits am 17. Oktober erging und am 18. Oktober an den Rentner verschickt wurde, in der Stadt nicht angekommen sein.

Stadtsprecher Rauhut kündigt Erstattung des Geldes an

Stadtsprecher Stephan Rauhut erklärte aber, dass im Fall der Verfahrenseinstellung die gezahlten Gelder ohne besondere Beantragung zurückerstattet werden.

Das Urteil ist inzwischen allerdings rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft, die den Fall verfolgte, nicht in Berufung ging, Das angekündigte Schreiben der Staatsanwaltschaft an die Stadt hat allerdings auch Rudolf Höppe noch nicht erhalten. (mz)