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Bauvorhaben in Gernrode Bauvorhaben in Gernrode: Früheres Hotel «Freundschaft» wird abgerissen

Von Detlef Anders 02.03.2004, 16:34

Gernrode/MZ. - Mit der Abrissgenehmigung wird in den nächsten Tagen gerechnet. Der Stadtrat hob in der vergangenen Woche den 1998 gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Erschließungsplanes für eine Wohn- und Hotelanlage auf.

Der neue Eigentümer will im Mai mit der Erschließung beginnen, so dass ab Juli mit dem Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern im Wohnpark "Waldidyll" begonnen werden könnte. Insgesamt 14 Parzellen sollen zwischen der Steinbergstraße und der Straße Am Schwedderberg erschlossen werden, erklärte der Magdeburger Planer Dr. Mathis Mühlemann.

Der öffentliche Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen wird in die Planung mit einbezogen. Bis zur Hälfte werde er 5,5 Meter breit als Erschließungstraße ausgebaut. Die Straße führt anschließend parallel bis an die Grundstücksgrenze zum Pflegeheim und wieder zur Schwedderbergstraße herunter.

Um dem Wunsch des Stadtrates nach einer Ausprägung im Schwedderberg typischen Pensionscharakter gerecht zu werden, seien Vorgaben für die Fassadengestaltung gemacht worden. "Sichtmauerwerk, Putzflächen und die Kombination beider Oberflächen mit Holzverkleidungen, die nicht mehr als 50 Prozent der Fassadenflächen einnehmen dürfen", steht in der örtlichen Bauvorschrift.

Stadtrat Reinhard Späte äußerte Bedenken, weil die Vorstellungen des Stadtrates schon einmal, im unteren Teil der Straße bei mehreren Neubauten "ausgehebelt" worden seien, und Klaus Mansfeld verwies auf "Carports, so groß wie ein Einfamilienhaus". Lutz Günther, der Hauptamtsleiter der Gernröder Verwaltungsamtes, betonte, dass der Stadtrat alles in die Satzung hineinschreiben könne.

Wenn der gewünschte Bäder- und Gründerzeitcharakter für die Neubauten aber nicht festgeschrieben ist, gelte das Baugesetzbuch - "mehr nicht". Späte beklagte, dass der Stadtrat von der Verwaltung schlecht beraten worden sei. Der Stadtrat stimmte letztlich der Aufstellung des Planes und der Auslegung vom 22. März bis 19. April zu. Über Anregungen und Bedenken befindet der Rat am 6. Mai.