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Aschersleben Aschersleben: Krankenkasse muss Kosten nach Affenbiss zahlen

Von DETLEF VALTINK 02.11.2010, 07:12
Im Aschersleber Zoo hat ein Totenkopfäffchen eine Besucherin gebissen. (ARCHIVFOTO: MZ)
Im Aschersleber Zoo hat ein Totenkopfäffchen eine Besucherin gebissen. (ARCHIVFOTO: MZ) CARDO

Magdeburg/Aschersleben/MZ. - Die Zivilkammer am Landgericht Magdeburg hat am Dienstag geurteilt, dass der Zoo Aschersleben nicht für die Folgen eines Affenbisses, nachdem eine 65-jährige Zoobesucherin Monika S. sich über mehrere Wochen stationär in einem Krankenhaus behandeln lassen musste, aufkommen muss. "Die Besucherin hat zu 100 Prozent Schuld", erklärte Richter Christian Hoppe und "hätte sie die Hinweise befolgt, dann wäre es nicht zu dem Vorfall gekommen."

"Da Monika S. die Hände reflexartig hochgerissen hat, obwohl eine Hinweisschild vor solchen Bewegungen gewarnt hat, trägt sie die Schuld", argumentierte Christian Hoppe weiter. Damit muss zunächst einmal die Stadt Aschersleben als Zoobetreiber und der Versicherer der Stadt - der Kommunale Schadensausgleich - nicht für den von der AOK, dem Versicherer der Zoobesucherin, eingeforderten Behandlungskosten von 5 400 Euro aufkommen. So hat die AOK nach der Zustellung des Urteiles erst einmal vier Wochen Zeit, um zu überlegen, ob sie in Widerspruch geht.

Im Zoo Aschersleben herrscht erst einmal große Erleichterung. So war Zoodirektor Dietmar Reisky schon während seiner Zeugenaussage in der Vorwoche der Überzeugung, dass alles getan wurde, um die Zoobesucher auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen. Und wurde durch das Gericht in seiner Meinung bestätigt. "An dem Freigehege waren ausreichend Schilder und Hinweise angebracht, die die Besucherin zu einem bestimmten Verhalten ermahnten als auch deutlich machten, dass mit dem Betreten des Geheges gewisse Gefahren verbunden sind", verdeutlichte Christian Löffler, Pressesprecher am Landgericht. So hätte allein die Frau vermocht zu beurteilen, ob sie sich dieser Situation aussetzen wolle. "Sie konnte sich frei entscheiden das Gehege zu besuchen oder sich nur den restlichen Zoo anzuschauen", erläutert der Pressesprecher.

Mit Interesse haben auch die zoologischen Einrichtungen der Region die Magdeburger Gerichtsverhandlung verfolgt. "Wir begrüßen die Entscheidung", sagt Andreas Filz, Leiter des Tiergartens in Bernburg. In den nächsten Tagen und Wochen wollen sich die Bernburger erst einmal mit der detaillierten Bewertung des Gerichtes, wie auch viele andere zoologische Einrichtungen, auseinander setzen. Nicht ohne Hintergedanken: Der Tiergarten möchte, wie es schon einmal vorhanden war, wieder ein begehbares Katta-Gehege herrichten. Und auch diese possierlichen Affen können wie in Aschersleben dann auch mal zubeißen. Der Bergzoo in Haale gratuliert seinen Kollegen zu dem Urteil, während Uwe Köhler, Chef im Tierpark Thale der Meinung ist, dass man das Urteil nur begrüßen könne. "Damit wird uns das Leben nicht unnötigerweise erschwert. Und das ist gut so", ist Uwe Köhler überzeugt.