1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Aschersleben
  6. >
  7. Angeklagter bleibt bei seiner «Komplott-Theorie»

Angeklagter bleibt bei seiner «Komplott-Theorie»

Von Angelika Adam 18.10.2007, 17:01

Magdeburg/MZ. - "Ich habe den Frauen nichts getan. Ich kann das schwören, bei allem, was mir heilig ist."

Ganz anders sehen das die Staatsanwältin Sylvia Lerch und die zwei Rechtsanwältinnen Nadine Blöhe und Petra Küllmei, die als Nebenklägerinnen die Opfer vertreten. Sie können der "Verschwörungstheorie nicht folgen". "In der umfangreichen Beweisaufnahme" (bisher gab es 14 Verhandlungstage), so Frau Lerch, "hat sich nicht bestätigt, dass die Opfer der zwei brutalen Vergewaltigungen, die einen Horrortrip erlebten und Todesangst litten, falsche Aussagen gemacht haben."

Zwar gebe es eine Feindschaft zwischen dem Angeklagten und dem bereits verurteilten Ascherslebener R., sie gehe aber nicht so weit, dass R. über Mittelsmänner den Angeklagten falsch bezichtigen lasse. Vielmehr sei der Angeklagte der Täter, "weil die Frauen konstant bei ihren Aussagen blieben und ihre Aussagen auch nicht wie einstudiert klangen". Gegen ein Komplott spräche auch, dass die Geschädigten erst Wochen nach den Taten Anzeige erstatteten.

Für Frau Lerch spreche gegen den Angeklagten auch, dass die Zeugen der Verteidigung "nicht glaubwürdig waren". Besonders die Sms der Handyauslesung "sind eher ein Beweis gegen T." Sie forderte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und anschließend die Unterbringung in einer Sicherheitsverwahrung. Die Nebenklägerinnen schlossen sich dieser Forderung an. Für sie ist der "Nachweis der Straftaten geführt". Zur beantragten Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung sagte Frau Küllmei: "Die Allgemeinheit muss vor der Gewalt geschützt werden."

Für Verteidiger Hans Joachim Rathmann hat die Beweisaufnahme die Täterschaft seines Mandanten nicht eindeutig ergeben. Es gebe "keine gesicherten Spuren und genug Widersprüche, besonders bei den Zeugen, dass es doch ein Komplott sein könnte". Er habe "deutliche Zweifel", dass T. die Straftaten begangen habe und forderte deshalb "im Zweifel für den Angeklagten" einen Freispruch. Sollte das Gericht seinem Antrag nicht folgen, sei für ihn eine Strafe "deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage" angemessen.

Am 25. Oktober wird die zweite große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg das Urteil verkünden.