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Amtsgericht Aschersleben Amtsgericht Aschersleben: Nach 3,45 Promille auf der Anklagebank

Von Uwe Kraus 09.12.2016, 08:53
Zwei ausgetrunkene Miniflaschen Wodka stehen auf einer Treppe.
Zwei ausgetrunkene Miniflaschen Wodka stehen auf einer Treppe. dpa

Aschersleben - Es ist ein Gerichtsnachmittag der Zahlen: 13 Zeugen, sieben anhängige Straftaten, astronomische Promille-Werte, ein Zeitstrahl, auf dem die Delikte vermerkt sind, und am Ende das große Rechnen mit den Tagessätzen, aus denen sich die Gesamtstrafe zusammensetzt.

Der Angeklagte Jörg M. (Name geändert) wird in Handschellen vorgeführt. Er zog vor zehn Tagen in die Zelle ein, weil er zur Hauptverhandlung nicht erschienen war. Nun sitzt der 28-Jährige neben seinem Braunschweiger Rechtsanwalt Robert Funck auf der Anklagebank und hört sich kopfnickend an, was ihm Staatsanwalt Uwe Horenburg vorwirft: Schwere Körperverletzung, Diebstähle bei Kaufland und Edeka, der Faustschlag in Richtung eines Polizisten, der Hitler-Gruß und der Heil-Hitler-Ruf Vor dem Steintor sowie das Beschimpfen und Beleidigen von Mädchen mit unsittlichen Aufforderungen von einer Bank auf der Herrenbreite aus.

Der Angeklagte gesteht alles - außer den Angriff auf den Polizisten am 1. April am Zollberg. So reduziert sich die Zeugenzahl auf den Polizeiobermeister, der ihm bei einer Verkehrskontrolle den Weg verstellt hat. Jörg M. sagt, er habe nur wild gestikuliert, während der Polizist meinte, er habe ihn angegriffen, so dass „ich ihn mit einem Wurf zu Boden bringen musste“.

Hintergrund waren Schlängellinien, die der Angeklagte mit seinem Damenrad fuhr. Nach dem Stopp durch die Polizei war dem Betrunkenen nicht nach einer Atemalkoholprobe. Er befand sich nach Angaben des Polizisten „dabei in aggressiver Grundstimmung“.

Als der Mann dann mit Handschellen im Polizeirevier landete, pustete er einen Atemalkoholwert von 2,9 Promille. Ob er nun gestikuliert oder geboxt hat, sei, so Rechtsanwalt Funck, „im Gesamtprozessgeschehen nicht spielentscheidend“. Er habe letzte Zweifel an der Aussage des Beamten, der damals von zwei gehobenen Händen, vor Gericht von einer Hand spricht.

Richter Robert Schröter verurteilt den seit 2003 19-fach Vorbestraften letztlich unter Einbeziehung von zwei weiteren Strafbefehlen aus diesem Jahr zu Geldstrafen von 160, 70 und 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Dabei wich er nur geringfügig sowohl vom Antrag des Staatsanwaltes Uwe Horenburg als auch des Verteidigers Robert Funck ab, der zwei der geforderten Strafen nur mit „Das passt soweit“ kommentiert hatte.

„Es ist der Alkohol“, diagnostiziert Richter Robert Schröter. Er macht dem Verurteilten aber auch sehr deutlich, dass er, wenn er sein Suchtproblem nicht in den Griff bekommt, länger als die vergangenen zehn Tage in die Haftanstalt einziehen werde.

Immerhin hatte Jörg M., als er auf der Herrenbreite Mädchen Ferkeleien nachrief, 3,45 Promille intus, beim Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Innenstadt ebenfalls 3,45 Promille. Im nicht bezahlten „Warenkorb“ aus den drei Supermärkten befand sich zudem immer wieder Alkohol. (mz)