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MZ-Leserforum Wer sorgt für mich, wenn ich es nicht kann?

Notare aus Sachsen-Anhalt erklären den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und geben Tipps zum Aufsetzen der Dokumente.

Aktualisiert: 19.08.2022, 12:07
 In einer Patientenverfügung  muss möglichst genau beschrieben sein, für welche Situationen das Dokument gelten soll.
In einer Patientenverfügung muss möglichst genau beschrieben sein, für welche Situationen das Dokument gelten soll. Foto: DPA

Infolge eines Unfalls oder einer Krankheit ist jemand nicht mehr in der Lage, selbst über sein Leben zu bestimmen. Wer regelt nun die Vermögensangelegenheiten? Wer verhandelt mit Banken und Behörden? Wie soll die ärztliche Behandlung aussehen? Notarin Antje Beyer aus Eisleben und Notar Christoph Radke aus Zeitz haben am MZ-Lesertelefon Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beantwortet.