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Was Schüler verdienen dürfen: Jobdauer ist maßgeblich

04.07.2007, 09:52

Berlin/dpa. - Wie viel Geld Schüler im Nebenjob verdienen dürfen, hängt davon ab, wie lange sie dort beschäftigt sind. Das erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Jobben sie zum Beispiel nur ein paar Wochen in den Sommerferien, gibt es keine Obergrenze. Solche Jobs gelten als «kurzfristig». Als «kurzfristig» werden grundsätzlich alle Beschäftigungen eingestuft, die nicht länger als zwei Monate am Stück oder 50 Tage im Jahr dauern. Diese Begrenzung muss vor dem ersten Arbeitstag festgelegt sein. Wer dauerhaft oder regelmäßig nebenher arbeitet, gilt dagegen als «Minijobber» und darf pro Monat höchstens 400 Euro verdienen.