Was ist eigentlich eine Urlaubsbescheinigung?

Köln - Mit dem neuen Arbeitgeber kommen auch neue Urlaubstage? Ganz so einfach ist es nicht. In Paragraf 6 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) steht nämlich: Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Doppelansprüche sind also ausgeschlossen.
(§ 6, Satz 2) verpflichtet.
In dieser Urlaubsbescheinigung werde dann ausgewiesen wird, wie viele Urlaubstage der Arbeitnehmer im Jahr schon genommen oder abgegolten bekommen hat. „Diese kann der neue Arbeitgeber von Urlaubsanspruch für dieses Jahr in Abzug bringen”, erklärt Oberthür.
entschieden (Az. 9 AZR 295/13).
Wichtig: Die Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz beziehen sich immer auf den gesetzlichen Mindesturlaub von jährlich mindestens 24 Werktagen.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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