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Versicherungen Versicherungen: Nicht aufgeben!

20.11.2003, 12:08
Die Bundesregierung hilft den Versicherungen mit Steuerentlastungen. (Foto: dpa)
Die Bundesregierung hilft den Versicherungen mit Steuerentlastungen. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Berlin/ddp. - Haben Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen und wollen aus dem Vertrag heraus? Der erste Gedanke ist dann häufig: Ich kündige! Grundsätzlich ist das auch kein Problem: Wenn ein Kunde den Vertrag auflösen will, kommt er nach den Versicherungsbedingungen der meisten Gesellschaften zum Ende des Versicherungsjahres oder sogar zum Ende des folgenden Kalendermonats aus dem Vertrag heraus. Aber Vorsicht: Das ist selten sinnvoll, denn man bekommt bei einer vorzeitigen Kündigung häufig nicht einmal das Geld zurück, das bereits eingezahlt wurde. Aber es gibt Alternativen, wobei die sinnvolle Strategie von der jeweiligen persönlichen Situation abhängt.

Wenn Sie die Versicherung behalten wollen und Ihnen nur die monatlichen Raten momentan zu schwer auf der Haushaltskasse liegen, können Sie Ihre Versicherung bis zu zwei Jahre ruhen lassen. Sie zahlen dann einen geringeren Beitrag, der nur noch die Kosten für die Verwaltung deckt und eine Risiko-Lebensversicherung finanziert. Der Sparvertrag, der den Großteil der monatlichen Prämie verschlingt, wird in diesem Zeitraum ausgesetzt. Allerdings: Geschenkt wird Ihnen dabei nichts, denn der nicht gezahlte Beitrag wird später auf die restlichen Beiträge umgelegt.

Ein weiteres Mittel, um die Kosten für die Lebensversicherung in den Griff zu bekommen, ist die Möglichkeit, die Versicherungssumme zu verringern. Der Kunde bekommt dann am Ende der Laufzeit weniger Geld aus der Versicherung heraus, zahlt aber monatlich geringere Beiträge. Auch das Argument «Steuern» spricht dafür, die Kapitallebensversicherung nicht vorschnell zu kündigen. Denn Lebensversicherungen sind nur dann steuerbegünstigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss beispielsweise eine Vertragslaufzeit von zwölf Jahren eingehalten werde. Nur dann erfolgt die Auszahlung nach geltendem Recht steuerfrei. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die bis dahin gutgeschriebenen Zinsen versteuert werden - und zwar nach dem persönlichen Steuersatz, wenn der Sparerfreibetrag im betreffenden Jahr bereits ausgeschöpft ist.

Wenn Sie Ihre Versicherung jetzt kündigen müssen, weil Sie das angelegte Geld dringend brauchen, dann ist das so genannte Policendarlehen eine Alternative. Ein solches Darlehen ist nichts anderes als eine Vorauszahlung der Versicherungsgesellschaft auf die Versicherungsleistung. Mit anderen Worten: Sie bekommen das Geld, das nach der Laufzeit des Vertrages ohnehin fällig wäre, und zahlen der Gesellschaft dafür einen Zins von derzeit durchschnittlich etwa acht Prozent.

Der Vorteil: Wenn Sie ansonsten einen finanziellen Engpass mit dem Überziehungskredit auf dem Girokonto oder einem Ratenkredit überbrücken müssten, fahren Sie mit dem Policendarlehen günstiger. Statt Kredite in Raten abzustottern, zahlt man weiter in seine Versicherung ein und am Ende wird dann das Policendarlehen mit dem angesparten Kapital verrechnet. Weiterer Vorteil dieses Weges: Die in der Kapitallebensversicherung enthaltene Hinterbliebenenversorgung bleibt für Sie bestehen.

Wenn Sie die Versicherung auf jeden Fall loswerden möchten, haben Sie immer noch eine Alternative zur Kündigung. Sie können laufende Versicherungen nämlich auch verkaufen. Der Käufer zahlt dafür den Kaufpreis, der sich nach dem aktuellen Wert der Kapitallebensversicherung bemisst. In der Regel liegt dieser Kaufpreis drei bis sieben Prozent über der Summe, die Sie von der Versicherung bekommen würden. Die weiteren Vorteile: Zum einen behalten Sie den Schutz der Risiko-Lebensversicherung, solange der Vertrag läuft und die Prämien gezahlt werden. Zum zweiten werden anders als bei der Kündigung keine Steuern für Sie fällig.

Wer seine Lebensversicherung verkaufen will, kann sich beispielsweise mit dem Anbieter Cash Life in Verbindung setzen. Das Unternehmen hat einige Jahre Erfahrung im Umgang mit dem Policenverkauf und bietet in Einzelfällen bis zu 15 Prozent mehr als Kunden von ihrer Versicherung im Falle einer Kündigung bekämen. Voraussetzung für ein Kaufangebot sind ein Mindestrückkaufwert von 10 000 Euro und eine maximale Restlaufzeit von 15 Jahren. Informationen gibt es im Internet unter www.cash-life.de.