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Versicherung Versicherung: Gutachter prüfen die Schadenshöhe akribisch

Von MONIKA HILLEMACHER 27.06.2010, 10:40

HAMBURG/DPA. - Ein typischer Fall für Versicherungsgutachter. Die Fachleute erforschen die Ursachen und stellen die Höhe eines Schadens fest, erklärt Hajo Köster vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

Meist kommen die Experten im Auftrag der Versicherung. In dem Fall nennt Köster sie "Schadensregulierer". Sie nehmen den Schaden auf und bieten dem Geschädigten möglicherweise eine Abfindung an. Köster schildert einen typischen Fall: "Der Versicherte will 15 000 Euro, geboten werden 11 500 Euro, weil der Regulierer natürlich die Interessen seines Auftraggebers vertritt." Nun muss der Geschädigte abwägen, ob er akzeptiert. Dafür spricht laut Köster: "Es gibt weniger, aber schnelles Geld." Das Angebot abzulehnen, sei riskant: Der Geschädigte müsse länger warten, selbst Beweise erbringen und gehe im Zweifelsfall leer aus.

Die Versicherungen zahlen in der Regel nur so viel aus, wie die Sachverständigen empfehlen. "Wenn der Sachverständige etwas zusagt, wird das eingehalten", sagt Christian Weishuber von der Allianz in München. Eine weitere Zustimmung der Versicherung sei nicht notwendig. Sobald der Gutachter sich ein Bild gemacht hat, könnten Geschädigte, etwa nach einem Brand oder Wasserschaden, ihre Wohnungen wieder in Ordnung bringen.

Wer sich auf diese Praxis nicht einlassen will, kann selbst einen Gutachter beauftragen, um Ansprüche zu untermauern. Freie Sachverständige gibt es für fast alle Bereiche. "Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht geschützt", warnt allerdings Ingo Kempgens von der Deutschen Sachverständigen-Gesellschaft in Hilden (Nordrhein-Westfalen). "Auch der Kfz-Meister an der Ecke kann sich im Prinzip so nennen." Als Qualitätsmerkmal gilt die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger". Ein solcher ist zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern anerkannt. Auch der Hinweis "unabhängig" kann der Orientierung dienen. Zur Vorsicht raten Experten, wenn Sachverständigenbüro und Versicherung im gleichen Haus sitzen.

Das Honorar des freien Gutachters zahlt der Auftraggeber - im Ernstfall also der Verbraucher, der mit der Versicherung im Clinch liegt. "Honorar vorstrecken, später gegebenenfalls von der Versicherung zurückholen", rät Köster. Verbraucher können sich aber nicht darauf verlassen, dass ihr Gutachter auch in ihrem Sinne bewertet. "Ein Sachverständiger darf sich nicht beeinflussen lassen", erklärt Zimmermeister Andreas Gieß. Der Wiesbadener arbeitet sowohl für Privatkunden als auch für Gerichte.

Normalerweise begutachtet er Schäden während eines Ortstermins, macht Fotos und vertraut bei der Einschätzung auf seine Erfahrung und Anhaltspunkte. Ein Plastikklumpen "zwanzig auf zwanzig Zentimeter kann nie und nimmer 200 CDs gewesen sein", sagt er. Asche lässt - manchmal mit Hilfe von Laboranalysen - Rückschlüsse auf das Alter von Möbeln zu: Findet sich Schellack, war ein Stück mindestens 60 Jahre alt und eventuell besonders wertvoll. Mit Lackanalysen lässt sich herausfinden, ob das vertraglich vorgesehene Material zum Einsatz kam oder nicht - entscheidend, wenn an der neuen Treppe schon nach zwei Wochen im Wortsinn der Lack ab ist.

Meteorologen bemüht Gieß, um zu prüfen, ob die kaputten Oberlichter tatsächlich Folge von Hagelschlag sind. Manchmal stellen er und seine Kollegen Schadenshergänge nach. Um zum Beispiel festzustellen, dass der harte Aufschlag eines Tennisballs nicht das bis auf den Estrich gehende Loch im Parkettboden verursacht haben kann, wie ein Geschädigter behauptet hatte.

Köster rät Versicherten: "Immer bei der Wahrheit bleiben und korrekte Angaben machen. Der Gutachter findet heraus, wenn was nicht stimmt." Im schlimmsten Fall riskieren Verbraucher, ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Sie müssen damit rechnen, dass Versicherungen die eingereichten Gutachten von ihren Fachleuten überprüfen lassen.

Die Allianz etwa beschäftigt rund 600 interne Sachverständige, allein 400 von ihnen im Kfz-Bereich. Kommt es zum Streit zwischen den Gutachtern, entscheidet ein neutraler Obersachverständiger.