Verkehr Verkehr: Auch betrunkene Fußgänger können Führerschein verlieren
Mainz/dpa. - Auch ein Fußgänger kann seinen Führerschein verlieren, wenn er betrunken unterwegs ist und dabei auffällig wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 3 L 823/12) hervor. Als Begründung hieß es: Ein Fußgänger, der regelmäßig zu tief ins Glas schaue, würde nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen, Auto zu fahren.
In dem Fall hatte die Polizei einen mit 3,0 Promille stark alkoholisierten Mann in Gewahrsam genommen, nachdem er auf einem Fest randaliert hatte. Die Fahrerlaubnis entzog ihm die zuständige Behörde, nachdem sich der Betroffene weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Der Mann begründete dies damit, nicht alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen zu sein. In dem Gerichtsbeschluss heißt es dagegen: „Zweifel an seiner Trennungsfähigkeit zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr“ seien begründet.