Verbraucherschutz Verbraucherschutz: Auch im Fitness-Studio sind eigene Getränke erlaubt
Berlin/dpa. - Entsprechende Vorschriften in der Hausordnung seien nach der Entscheidung von Gerichten eindeutig unzulässig und damit unwirksam. Jüngst erst habe die Verbraucherzentrale wieder zwei Studios mit ungültigen Klauseln abgemahnt. «Wenn sich die Sportstudios nicht außergerichtlich verpflichten, das Getränke- Mitnahme-Verbot aufzuheben, werden wir klagen», sagte Verbraucherschützerin Susanne Nowarra.
Weiterhin unzulässig sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Klauseln wie «Der Aufenthalt und das Training erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko», «Änderungen dieser Zeiten sowie Änderungen unseres Leistungsangebotes behalten wir uns vor» oder «Eine Verlegung des Studios innerhalb des Stadtbezirkes oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung». Kunden, die diese oder ähnliche Vorschriften in ihren Sportstudio-Verträgen finden, sollten sich an die Verbraucherzentrale wenden.