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Urteil Urteil: Mieter bleibt nach Reparatur auf Kosten sitzen

16.01.2008, 15:26

Karlsruhe/dpa. - Das hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof(BGH) in Karlsruhe entschieden. In dem Fall hatte eine Mieterin denInstallateur mit der Reparatur der Heizung beauftragt und wollteanschließend die Kosten vom Vermieter ersetzt bekommen. Der BGHlehnte dies ab: Von Eilfällen abgesehen haben Vermieter bei derBeseitigung von Mängeln grundsätzlich den Vorrang und dürfen vomMieter nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden (Az: VIII ZR222/06).

Die Mieterin hatte sich auf eine Klausel im Mietvertrag berufen,in der es hieß: «Heizung muss dringend kontrolliert werden.» DiesePflicht habe sie mit dem Auftrag an den Handwerker umgesetzt, weshalbsie die Rechnung vom Vermieter erstattet haben wollte.

Der BGH dagegen stellte klar, dass der Mieter den Vermietergrundsätzlich zuerst zur Beseitigung des Mangels auffordern und ihn«in Verzug» setzen muss - es sei denn, die Reparatur ist sodringlich, dass kein Aufschub möglich ist. Der Vorrang des Vermietersgelte ungeachtet der Vertragsklausel, weil die Mieterin danach aufRechnung des Vermieters lediglich eine Kontrolle der Heizung habe inAuftrag geben dürfen, nicht aber deren Reparatur.

Zweck der gesetzlichen Regelung ist es nach den Worten des BGH,dass sich der Vermieter selbst von dem Schaden überzeugen und überdie Art der Beseitigung entscheiden kann. Andernfalls würden seineChancen verschlechtert, sich vor Gericht gegen solche Forderungen desMieters zu wehren, argumentierte das Karlsruher Gericht.