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Trittschall-Schutz Trittschall-Schutz: Wenn Schritte der Obermieter den Nerv töten

Von Stephanie Hoenig 11.03.2005, 17:48

Friedberg/dpa. - Selbst ein Kleinkind, das auf einer unzureichend gedämmten Geschossdecke laufen lernt, könne die Geduld der Nachbarn erheblich strapazieren. "Fehlender Trittschallschutz der Geschossdecken führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern", bestätigt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin.

Grundsätzlich gelte hier, dass Mieter keinen festgelegten Anspruch auf den Trittschallschutz in ihrer Wohnung haben. Bei Umbaumaßnahmen allerdings sei die zum Zeitpunkt des Umbaus geltende DIN-Norm maßgeblich. Dies habe der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 355 / 03) kürzlich in einem Urteil entschieden.

Der Mieter einer Altbauwohnung könne ohne eine besondere vertragliche Vereinbarung grundsätzlich aber nicht verlangen, dass der Vermieter die Wohnung dem aktuellen Stand der Bautechnik bei Abschluss des Mietvertrages entsprechend ausstattet, erläutert Ropertz. Anders sei dies, wenn der Vermieter bauliche Veränderungen vornimmt, die Lärm-Belästigungen zur Folge haben. In solchen Fällen könne der Mieter auf Lärmschutzmaßnahmen pochen, die den Anforderungen der DIN-Normen entsprechen.

Mieter haben - so das Urteil - Anspruch auf Herstellung eines normalen Trittschallschutzes von 53 Dezibel. Ein Anspruch auf erhöhten Trittschallschutz mit einem Grenzwert von 46 Dezibel besteht aber nur, wenn der Vermieter eine entsprechende Zusage gemacht hat.

Mangelhafter Trittschallschutz ist nicht nur ein Problem von manchen Altbauten, sondern kann sogar in neuen Einfamilienhäusern auftreten. "Nur wenige Bauherren und Hauskäufer wissen, dass der Gesetzgeber innerhalb eines Einfamilienhauses keine Schalldämmung und damit auch keine besondere Trittschalldämmung fordert", erläutert Pohl. Ob Decken einen normalen oder erhöhten Trittschallschutz haben, müssten Bauherren, Planer und ausführende Firmen immer zusätzlich vertraglich vereinbaren.

Stahlbetondecken mit Estrich böten einen guten Schutz dank ihrer zweischaligen Bauweise - der Lärm bleibe im Obergeschoss. Nachträgliche Verbesserungen seien allerdings aufwändig.

Einfluss auf den Trittschall in der Wohnung hat auch der jeweilige Bodenbelag. "Laminat und Fertigparkett müssen immer mit einer Trittschall-Dämmung verlegt werden", sagt Dirk Petersen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

"Erheblich reduziert werden kann störender Trittschall auch durch das Verlegen textiler Teppichböden", sagt Helmut Klingenberger vom Deutschen Teppich-Forschungsinstitut in Aachen. Diese Dämmwirkung sei deutlich besser als bei Laminat oder Parkettbelägen. Mieter dürfen aus diesem Grund auch vorhandene Teppichböden auch nicht einfach gegen Holz oder Laminatböden austauschen, warnt Ropertz.