Abgehoben Was Drohnenpiloten in spe wissen müssen
Drohnenfliegen ist ein schönes, vielseitiges Hobby - und zugleich ein kompliziertes. Wer sich nicht schon beim Erstflug strafbar machen will, muss die rechtlichen Bestimmungen kennen.
Leipzig - Derzeit fliegen etwa 430 000 Drohnen im deutschem Luftraum umher - zumindest zeitweise. Das geht aus Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hervor. Und fast 90 Prozent davon werden privat genutzt.
Mit der neuen EU-Drohnenverordnung, die 2021 in Kraft getreten ist, gibt es nun auch einheitliche Drohnen-Grundregeln für alle EU-Länder.
Wer eine Drohne kaufen möchte, sollte nicht zu wenig Geld einplanen. Francis Markert vom Blog „Drohnen-Camp.de“ rät von Billig-Fluggerät ab: „Die Erfahrung zeigt, dass man mit sehr günstigen Drohnen unter 200 Euro eher Geld verbrennt. Entweder fliegen sie nicht richtig oder gehen schnell kaputt.“ Im Bereich der Kamera-Drohnen müsse man für eine Drohne mit guter Bildqualität mindestens 200 bis 300 Euro einplanen.
Auf Zertifizierung warten
Hersteller müssen ihre Drohnen ab 2023 für eine sogenannte C-Klassen-Einteilung zertifizieren lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie bestimmten Standards entsprechen. Welche Klasse eine Drohne hat, hängt von ihren technischen Eigenschaften ab.
Drohnen ab Klasse C1 sollen dann zum Beispiel fernidentifizierbar sein. „Fühlt man sich von einer Drohne gestört, kann man dann per App deren Betreibernummer ermitteln und bei der Polizei zur Anzeige bringen“, erklärt Uwe Nortmann vom Verband für unbemannte Luftfahrt.
Im Moment besitzt jedoch noch keine der Drohnen am Markt eine solche Zertifizierung. Es soll zwar möglich sein, Drohnen, die man bereits besitzt, vom Hersteller nachzertifizieren zu lassen. Wie das genau ablaufen soll, ist aber noch unklar.
„Die Hersteller halten sich bislang bedeckt, wahrscheinlich auch wegen des potenziellen bürokratischen Aufwands einer Nachzertifizierung“, sagt Francis Markert. Er rät Pilotinnen und Piloten, mit einem Kauf zu warten, bis es zertifizierte Modelle gibt. Sonst könne es passieren, dass man in Zukunft mit seiner Drohne Einschränkungen unterliegt.
Mindestens um drei Dinge kümmern
Bevor ein frischgebackener Drohnenbesitzer das erste Mal abheben kann, muss er sich in der Regel um mindestens drei Dinge kümmern: Versicherung, Registrierung und Kompetenznachweis. Unbedingt empfehlenswert ist es, eine spezielle Drohnenversicherung abzuschließen, die etwa 100 Euro im Jahr kostet.
Denn die klassische Privathaftpflicht zahle nur, wenn man ganz klar der Verursacher des Schadens war, erklärt Markert. „Wenn Deine Drohne aber abstürzt und nicht einwandfrei klar ist, dass das Deine Schuld war, dann zahlt sie unter Umständen eben nicht.“ Verantwortlich sei man nach dem Luftrecht aber trotzdem, weil man mit der Drohne das Risiko in die Luft gebracht hat.
Wer eine Drohne fliegt, die mehr als 249 Gramm wiegt, oder eine Kamera oder ein Mikrofon besitzt, muss sich zudem online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, so Markert. Beim LBA erhält der Pilot dann eine Betreibernummer (e-ID), die er auf all seinen Drohnen sichtbar anbringen muss.
Oft Kompetenznachweis nötig
Außerdem wird für fast alle Piloten ein Kompetenznachweis nötig. Der entsprechende Test dafür wird auf der Website des LBA abgelegt. Nach einem Onlinekurs muss der Pilot mindestens 29 von 40 Fragen richtig beantworten. Dann erhält er den „EU-Kompetenznachweis A1/A3“. Ausgenommen vom Kompetenznachweis sind Pilotinnen und Piloten, die nur Drohnen der Klasse C0 oder selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm fliegen.
Flugmanöver werden anhand ihres Risikos in drei Kategorien unterteilt: offen, speziell und zulassungspflichtig. Für Hobbypiloten ist vor allem die offene Kategorie relevant. Die wird wiederum in drei Unterkategorien unterteilt: A1, A2 und A3. Diese Kategorien geben an, was beim Fliegen mit welcher Drohne erlaubt ist.
Mit dem kleinen Drohnenführerschein dürfen Piloten Drohnen in den Kategorien A1 und A3 fliegen. In Kategorie A1 fallen selbstgebaute Drohnen bis 250 Gramm und Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht 900 Gramm). Diese Drohnen dürfen in der Nähe Unbeteiligter geflogen werden.
A3-Drohnen fliegen in der Pampa
Drohnen bis 25 Kilogramm fallen in die Betriebskategorie A3 und dürfen nur mit 30 Metern Mindestabstand zu unbeteiligten Menschen und 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten fliegen. „Also nur in der Pampa“, sagt Uwe Nortmann.
Generell dürfe man mit einer Drohne maximal 120 Meter hoch fliegen, sagt Jan Schönberg vom Deutschen Modellflieger Verband. Es gebe außerdem einige Gebiete, sogenannte Geozonen, die absolut tabu sind: „Um Flughäfen, über Gefängnissen, Menschenansammlungen, Krankenhäusern und bewohnten Grundstücken darf man nicht fliegen.“ Von Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnanlagen müsse man ebenfalls immer 100 Meter Abstand halten.