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Verbraucherschützer warnen Verbraucherschützer warnen: Das sind die häufigsten Fallen bei Handyverträgen

Von Eliana Berger 20.03.2019, 14:02
Verbraucher berichten häufig über Probleme mit Smartphone-Verträgen, die sie in Handyshops abgeschlossen haben. 
Verbraucher berichten häufig über Probleme mit Smartphone-Verträgen, die sie in Handyshops abgeschlossen haben.  Angelika Warmuth / dpa

Köln - Sie gehen in den Telefonladen, um sich beraten zu lassen und verlassen ihn mit einem Vertrag, den sie nicht brauchen und schlimmstenfalls nicht bezahlen können: Die Verbraucherzentrale NRW hat oft mit Kunden zu tun, die genau dieses Problem haben. Die Experten geben Tipps, um Verbraucher vor Fallen zu bewahren.

Die typischen Probleme mit Handy-Verträgen

Diana Meschke, Leiterin der Verbraucherzentrale in Köln, nennt untergeschobene Verträge im Handyshop, undurchschaubare Rechnungen, Identitätsdiebstahl und die Umstellung auf neue Technik als typische Probleme. Auch beschädigte Hausverkabelung ist oft ein Thema, da die Telekommunikationsanbieter nur für die Leitungen bis zum Haus verantwortlich sind – nicht darüber hinaus.

Ihre Kollegin Dagmar Kautz ergänzt: „Oft berichten uns Kunden sehr glaubhaft, dass sie mündlich eine ganz andere Vereinbarung getroffen haben als das, was sie später im Vertrag finden.“ Ein grundsätzliches Problem sei, dass Kunden oft uninformiert in den Laden gingen. Verkäufer versuchten dort mit Angeboten zu locken, die der Kunde im Zweifel gar nicht braucht.

Wie bei einem Bäcker, bei dem man einen Berliner bestellt und zwei aufgeschwatzt bekommt – nur, dass sich die Mehrkosten bei einem Handyvertrag auf mehrere hundert Euro belaufen können.

Problem: Verkäufer arbeiten häufig mit Provision

Da Telekommunikationsverträge oft sehr komplex sind, sind die Kunden stark auf die Verkäufer angewiesen. „Wenn beide an einem Strang ziehen, ist das kein Problem“, sagt Kautz. Arbeiteten die Verkäufer aber mit Provision, könne das durchaus problematisch sein.

Bei Vertragsabschluss im Geschäft gilt kein Widerrufsrecht

Kunden sollten einen neuen Vertrag nicht voreilig im Laden unterschreiben. Denn: Anders als bei Haustür- und Internetverträgen gibt es hier kein Widerrufsrecht. NRW-Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser kritisieren die Praxis in einem gemeinsamen Vorstoß: Es gebe keinen Grund, wieso das Widerrufsrecht „nicht auch auf Verträge mit komplexem Inhalt und Wechselwirkungen, wie dies etwa bei Telekommunikations-Dienstleistungen der Fall ist, künftig ausgeweitet werden kann“, sagt Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Die Verbraucherzentrale rät dringend, Verträge genau zu prüfen. Zum Beispiel, ob die gebuchte Datenmenge wirklich gebraucht werde und ob sich der Preis nach einiger Zeit erhöhe: Kautz berichtet von Fällen, bei denen sich die monatliche Zahlung verdreifacht habe.

Der Kunde hat ein Recht auf ein Informationsblatt

Eigentlich sind Telefonläden seit Mitte 2017 verpflichtet, Kunden vor dem Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen. Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur müssen darauf zum Beispiel Preis, Vertragslaufzeit, Informationen zur Kündigung und Verlängerung vermerkt sein. Auch Angaben zu Datenübertragungsraten und Datenvolumen sind Pflicht.

Die Verbraucherzentrale NRW hat aber bei Stichproben in 301 Geschäften in NRW festgestellt, dass die Vorgabe meist nur Theorie ist. Nur zwei Verkäufer händigten das Blatt von sich aus aus, neun von zehn stellten gar keins zur Verfügung. In Köln gaben die Verkäufer das Blatt nur in einem der 18 untersuchten Läden aus – erst auf Nachfrage.

Prüfen, ob der Handy-Vertrag angefochten werden kann

Der Kunde ist zunächst an den Vertrag gebunden. Wenn er aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat oder die Leistungen nicht dem entsprechen, was vertraglich vereinbart ist, rät die Verbraucherzentrale, ihn rechtlich prüfen zu lassen. Vielleicht kann er angefochten und außerordentlich gekündigt werden – dem Kunden könnte auch Schadensersatz zustehen.