1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Technik
  6. >
  7. Unverhofft Millionär: Unverhofft Millionär: Nutzer erhält irrtümlich Bitcoins - darf er sie behalten?

Unverhofft Millionär Unverhofft Millionär: Nutzer erhält irrtümlich Bitcoins - darf er sie behalten?

04.10.2017, 17:00
Eine Bitcoin-Münze in Berlin beim Münzhandel.
Eine Bitcoin-Münze in Berlin beim Münzhandel. dpa-Zentralbild

Gleich mehrere Nutzer berichten auf Onlineforen, sie hätten unerwartet große Mengen an Bitcoins erhalten. Bislang gibt es zwar noch nicht viele Möglichkeiten mit der digitalen Währung zu bezahlen, auszahlen lassen kann man sie sich aber schon.

Auf dem amerikanischen Frage-Portal „Quora“ sucht ein Nutzer Hilfe bei der Community: Er habe unverhofft 18.500 Bitcoins erhalten. Umgerechnet sind das nach aktuellem Kurs nahezu 67 Millionen Euro – das wäre Platz 59 der größten Bitcoin-Vermögen weltweit, wie „Gründerszene“ berichtet. Einem anderen Nutzer sollen unbeabsichtigt 2.041 Bitcoins zugekommen sein, immerhin 7,2 Millionen Euro.

Darf man verirrte Bitcoins behalten?

Mit dem unerwarteten Reichtum kommt Unsicherheit auf: Darf der Empfänger die Bitcoins einfach behalten? Kann er sie an den rechtmäßigen Besitzer zurückbuchen? Wenn er es behält, muss er das verirrte Vermögen versteuern? Und sollte er womöglich sogar die Polizei einschalten?

Die Ratschläge der „Quora“-Community taugen für ein spektakuläres Drehbuch: Bei derartigen Summen ist die Sorge groß, dass der ursprüngliche Besitzer in krumme Geschäfte verwickelt sein könnte – und sein Geld zurück haben will. Den beiden Neu-Millionären wird daher nahegelegt, schnellstmöglich das Land zu verlassen, sämtliche Online-Accounts zu löschen, unterzutauchen und sich eine neue Identität und Offshore-Konten zuzulegen. Es wird über Geldwäsche und Drogenkartelle spekuliert, die Rede ist schnell von Zeugenschutzprogramm, Geheimdienst und Steuerfahndung.

Herausgabeanspruch verfällt, wenn Sender nicht identifiziert werden kann

Juristen sehen diese Fälle jedoch weniger kritisch. Gründerszene hat sich beim „Blockchain Bundesverband“ rückversichert, wie die rechtliche Lage in diesen Fällen aussieht. IT-Rechtsanwalt Florian Glatz erklärt, es handle sich um ungerechtfertigte Bereicherung, wenn jemand unbeabsichtigt übertragene Bitcoins behalten würde. Nach § 812 BGB gebe es einen Herausgabeanspruch an den ursprünglichen Empfänger – sofern er identifiziert werden könne.

Auf die viel beschworene Anonymität der Bitcoin-Transaktionen sollte man sich nicht verlassen. Tatsächlich gelingt es Kryptografie-Experten, Bitcoin-Transaktionen zur IP-Adresse der Nutzer zurückzuverfolgen und ihre Identität aufzudecken. Jedoch kann der Sender im Bitcoin-System nicht immer identifiziert werden, da manche Sende-Adressen nur temporär gültig sind.

Geduld wird belohnt

Kann der Sender nicht identifiziert werden, verfällt der Herausgabeanspruch und der Empfänger darf die verirrten Bitcoins tatsächlich behalten – er muss sie allerdings versteuern und da wird es kompliziert. Denn die Frage, wie und als was Bitcoin-Vermögen und Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins versteuert werden müssen, ist noch nicht final geklärt. Das Bundesfinanzministerium stuft sie offiziell als privates Geld ein. Für Privatpersonen sind Gewinne aus dem Bitcoin-Handel steuerfrei, vorausgesetzt, die Bitcoins werden erst nach einem Jahr verkauft.

Fazit für die glücklichen Empfänger: Kann der Sender nicht ausfindig gemacht werden, dürfen sie die Millionenbeträge tatsächlich behalten. Und das sogar steuerfrei – sofern sie sich ein Jahr gedulden, bevor sie die Bitcoins zu Geld machen. (dmn)