Deutsche Bahn Deutsche Bahn : Das Online-Ticket muss nicht mehr ausgedruckt werden

Wer ein Online-Ticket der Bahn am Computer kauft, der muss es ausdrucken. Was kurios klingt, war jahrelang Gang und Gebe bei der Deutschen Bahn. Auf den Fahrscheinen steht geschrieben: "Die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen", an einer anderen Stelle ist vermerkt, dass das Ticket auf A4 vorliegen soll, damit die Kontrolleure den Barcode einscannen können.
Bahn-Ticket auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop reicht aus
Doch laut eigenen Richtlinien reicht es aus, das Ticket digital vorzeigen zu können. In den aktuellen Beförderungsbedingungen, die seit Mitte Dezember 2014 gelten, ist auf Seite 109 zu lesen, dass das Zug-Ticket eben nicht unbedingt in Papierform vorliegen muss: "Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein pdf-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können", ist da in sperrigen Worten zu lesen.
Geregelt ist sogar, ob der Kunde sein Gerät dafür aus der Hand geben muss. "Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Reisende vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Geräts zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Reisenden verlangen", heißt es weiter.
Offenbar hat die Bahn dies bereits 2013 geändert, den Hinweis auf den Fahrkarten allerdings ist heute beibehalten. Somit ist für Bahnkunden nicht transparent, wie das Ticket vorliegen muss.
Im Klartext bedeuten die offiziellen Beförderungsbedingungen: Ein Ticket der Bahn muss nicht ausgedruckt werden, wenn es am Computer gekauft wurde. Es reicht, wenn es auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop vorgezeigt werden kann. Was bei vielen Fluggesellschaften und Fernbusunternehmen längst möglich ist, gilt damit auch bei der Bahn.