So funktioniert der Wahltarif Selbstbehalt

Als eine Art „Startkapital“ bekommen Versicherte nach Ihrer Anmeldung einen Betrag gutgeschrieben – den Grundbonus. Je nach Einkommen können das bis zu 540 Euro im Jahr sein. Bei drei leistungsfreien Jahren können maximal noch 60 Euro dazu kommen. Der Grundbonus verringert sich im Kalenderjahr nur, wenn Kassenrezepte eingelöst werden oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. In diesem Fall wird ein pauschaler Betrag abgezogen. Nach einem Jahr wird durch die AOK Sachsen-Anhalt abgerechnet und der restliche Betrag überwiesen.
Der „reine“ Arztbesuch ohne Kassenrezept oder Vorsorgeuntersuchungen spielt bei den AOK-Selbstbehalttarifen keine Rolle. Solange Versicherte kein Rezept einlösen, verringert sich auch nach einem Arztbesuch der Bonus nicht. Alle Vorsorgeuntersuchungen oder Leistungen rund um die Schwangerschafthaben keinen Einfluss auf das Guthaben. Auch die medizinische Versorgung für familienversicherte Angehörige schlägt nicht negativ zu Buche.
Welcher Tarif ist der Richtige?
Das AOK-Mitglied kann seine Tarifklasse selbst bestimmen, entsprechendseines Jahreseinkommens. Möglich ist es auch, sich für eine niedrigere Tarifklasse zu entscheiden. Die Wahl einer höheren Tarifklasse ist nicht zulässig.
Als Teilnehmer am AOK-Selbstbehalttarif erhält das Mitglied einen Grundbonus (je nach Jahreseinkommen) zwischen 40 und 540 Euro. Dieser Grundbonus erhöht sich in den ersten drei Jahren jährlich – beginnend mit dem ersten Tarifjahr – um jeweils 20 Euro (Staffelbonus). Voraussetzung ist hierbei, dass man keine Leistungen in Anspruch nimmt, bei denen ein Selbstbehalt anfällt.
Der ausgezahlte Bonus verkleinert sich nur, wenn das Mitglied im Laufe des Kalenderjahres Kassenrezepte für Arznei- oder Heilmittel einlöst oder ins Krankenhaus muss. Der reine Arztbesuch wird dabei nicht mitgezählt. Solange kein Rezept eingelöst wird, verringert sich der Bonus auch nach einem Arztbesuch nicht. Der Bonus wird dann entsprechend im Folgejahr überwiesen. Ebenso wird entsprechend ein entstandener Malus eingefordert. Das eigene finanzielle Risiko des Mitglieds beträgt je nach Tarifklasse 80 bis 120 Euro im Jahr.
Teilnahmebedingungen und Auszahlung des Bonus
Am AOK-Wahltarif Selbstbehalt kann jeder teilnehmen, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst mitgestalten möchte. Versicherte, deren Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, können nicht am AOK-Selbstbehalttarif teilnehmen. Weiterhin ist eine gleichzeitige Teilnahme am AOK-Bonustarif und am AOK-Selbstbehalttarif nicht möglich.
Das AOK-Mitglied kann sich immer zum ersten eines Monats neu einschreiben.
Der Bonus wird im jeweils folgenden Jahr bis zum 31.08. ausgezahlt. Sollten Kassenrezepte eingelöst und Krankenhausaufenthalte notwendig geworden sein, reduziert sich der Bonus entsprechend. AOK-Mitglieder können sich ggf. beim Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.
Mit der Unterschrift unter den Teilnahmebogen erklären sich Versicherte für mindestens drei Jahre bereit, am Selbstbehalttarif der AOK Sachsen-Anhalt teilzunehmen. In besonderen Fällen – zum Beispiel bei chronischer Erkrankung oder Arbeitslosigkeit – gibt es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Hoher Bonus möglich: Bis zu 600 Euro Bonus überweist die AOK Sachsen-Anhalt.
Einfaches Prinzip: Der ausgezahlte Bonus verkleinert sich nur, wenn im Laufe des JahresKassenrezepte einlöst werden oder Krankenhausaufenthalte anfallen.
Arztbesuche ohne Eigenanteil: Der reine Arztbesuch wird nicht mitgezählt.
Kleines Risiko: Das eigene finanzielle Risiko beträgt je nach Tarifklasse nur 80 bis 120 Euro pro Jahr.
Mitversicherte nicht betroffen: Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Partnern, Kindern und Jugendlichen werden nicht mitgezählt.