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Sicherheit auf dem Balkon Sicherheit auf dem Balkon: Blumenkästen richtig sichern

20.05.2015, 12:18
Kästen richtig sichern
Kästen richtig sichern dpa Lizenz

Halle (Saale) - Blumenkästen, Blumenkübel und Blumentöpfe sind grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen Mieter Blumenkästen nicht ohne weiteres überall aufstellen. So dürfen Pflanzen auf allgemein zugänglichen Flächen wie den Fensterbrettern von Trockenböden, nicht ohne Genehmigung des Vermieters aufgestellt werden, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Anders auf dem Balkon: Sollte dem Mieter das Anbringen dort nicht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt sein, muss der Vermieter Blumenkästen dulden. „Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sie sicher aufgestellt und befestigt sind, so dass ein Um- oder Herabfallen ausgeschlossen ist und Dritte nicht gefährdet werden“, erläutert der Münchner Rechtsanwalt Oliver Mai.

Auch auf der Balkonaußenseite dürfen Blumenkästen laut Amtsgericht München angebracht werden. Voraussetzung ist eine sichere Befestigung, für die der Mieter verantwortlich ist. Sollte er seine Kästen nicht entsprechend sichern, kann ihm eine fristlose Kündigung drohen. Zudem muss er für Schäden aufkommen, die durch herabstürzende Blumenkästen entstehen.

Wenn kein Verbot von Blumenkästen vertraglich vereinbart ist, steht es dem Mieter auch frei, wie er seine Blumenkästen gestaltet. Die Grenze ist jedoch da erreicht, wo andere belästigt werden oder es zu Beschädigungen kommt. So muss verhindert werden, dass Kletterpflanzen sich derart ausbreiten, dass sie sich an der Fassade festsetzen. Zudem muss der Mieter darauf achten, dass das Mauerwerk nicht durch auslaufendes Wasser beschädigt wird. (mz)