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Schulausflug Schulausflug: Lehrer bekommen Klassenfahrtskosten erstattet

23.05.2011, 05:57
Nehmen Lehrer an einer genehmigten Klassenfahrt teil, muss das Land auch die Reisekosten bezahlen. (FOTO: DPA/ARCHIV)
Nehmen Lehrer an einer genehmigten Klassenfahrt teil, muss das Land auch die Reisekosten bezahlen. (FOTO: DPA/ARCHIV) DJH

Hamm/Berlin/dpa. - Verzichtet der Lehrer auf dieErstattung der Kosten im Antragsformular zur Klassenfahrt, so ist dasungültig.

Im konkreten Fall hatte die Lehrerin einer Gesamtschule mit ihrerKlasse eine Studienfahrt nach Berlin geplant. Dafür beantragte sie imAugust 2007 eine Genehmigung. Gleichzeitig erklärte sie schriftlich,dass sie auf die Erstattung der Reisekosten verzichte. Insgesamtzahlte die Lehrerin für die Reise 234,50 Euro, von denen sie von derSchule 28,45 Euro erstattet bekam. Die Frau klagte.

Das beklagte Land wandte ein, die Klägerin habe keinen Anspruch.Sie habe schließlich schriftlich auf die Reisekostenerstattungverzichtet. Das Arbeitsgericht folgte der Argumentation des Landes.Doch vor dem Landesarbeitsgericht hatte die Lehrerin Erfolg. DieRichter verurteilten das Land zur Zahlung der Reisekosten. Das Landkönne sich nicht auf die Verzichtserklärung berufen. Vielmehr sei dieErklärung unter Verletzung der Fürsorgepflicht zustande gekommen unddamit treuwidrig. Die Genehmigung der Klassenfahrt habe die Schuledavon abhängig gemacht, dass die Lehrerin auf die Zahlung derReisekosten verzichte. Es widerspreche der arbeitgeberseitigenFürsorgepflicht, wenn die Klassenlehrer vor die Alternative gestelltwerden, entweder auf die Reisekostenansprüche zu verzichten oder ihreKlasse im Stich zu lassen.