Schornsteinfeger fegt auch bei Gasheizungen
Aachen/dpa. - Auch wer mit Gas heizt, muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen den Schornsteinfeger zulassen. Wie das Gericht mitteilte, hatte sich eine Klägerin geweigert, ihre Heizungsanlage wie vorgeschrieben vom Schornsteinfeger überprüfen zu lassen.
Sie begründete dies damit, dass es bei Gasheizungen keine Verunreinigungen gebe. Das Gericht widersprach dem. Zwar träten bei Gasheizungen in der Regel keine Probleme auf, wenn sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befänden. Gefahren könnten aber entstehen, wenn der Schornstein von Vogelnestern, toten Tieren oder Laub verstopft werde. Häufiger noch seien Ablagerungen von Staub, Wäscheflusen oder Sprays mit halogenen Wasserstoffen. (Aktenzeichen: 6L246/07)