Scheidung Scheidung: Aussage vor dem Familiengericht - so nehmen Sie Ihrem Kind die Angst
Die Eltern wollen nicht mehr zusammenleben, sie lassen sich scheiden. Schon allein das ist für ein Kind eine schwierige Situation. Besonders schlimm ist, wenn Vater und Mutter sich in Sachen Sorgerecht nicht einigen können. Dann trifft ein Familiengericht die Entscheidung – und bei dem Verfahren muss auch das Kind aussagen.
„In einem solchen Fall führt an der Aussage des Kindes vor einem Familiengericht kein Weg vorbei“, betont Ulric Ritzer-Sachs. Er ist bei der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung für die Onlineberatung tätig. Familienrichter müssen zwingend Kinder ab 14 Jahren anhören. Aber auch jüngere Kinder, sogar unter Dreijährige können in Einzelfällen angehört werden.
„Der Familienrichter will sich auf diese Weise einen Eindruck von den familiären Verhältnisse verschaffen“, erläutert die Dresdener Professorin Beate Naake. Die Juristin ist Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Kinderschutzbundes. Mit der Anhörung möchte sich der Richter vor Augen führen, welche Neigungen und Bindungen ein Kind hat und was sein Wille ist.
Kinder einfühlsam auf das Verfahren vorbereiten
Nur in Ausnahmefällen dürfen es Eltern ablehnen, dass ihr Kind in dem Sorgerechtsstreit vor dem Familiengericht aussagt. „Das ist der Fall, wenn das Kind beispielsweise psychisch krank ist oder unter einer Angststörung leidet“, so Ritzer-Sachs.
Ein Kind einfühlsam auf das Verfahren vorbereiten – das ist mitunter alles andere als einfach. „Eine standardisierte Vorgehensweise gibt es nicht“, sagt Ritzer-Sachs.
Vorgegeben ist aber, dass vor der eigentlichen Aussage vor Gericht Verfahrensbeistände eingeschaltet werden – das sind die sogenannten Anwälte des Kindes. Diese werden vom Familiengericht bestellt, damit sie die Interessen des Kindes unabhängig von denen der Eltern ausloten und vertreten, erläutert Naake. Sie lehrt an der Evangelischen Hochschule Dresden und leitet dort das Sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut.
Oft handelt es sich bei den Verfahrensbeiständen um speziell geschulte Sozialpädagogen oder Psychologen. Sie bereiten die Anhörung vor und versuchen herauszufinden, was für das Wohl des Kindes am besten ist. Dazu gehört auch, zu prüfen, ob der Wille, den das Kind äußert, seinen tatsächlichen Wünschen entspricht oder ob es möglicherweise von einem Elternteil zu einer bestimmten Aussage unter Druck gesetzt wurde.
Eine der zentralsten Aufgaben der Verfahrensbeistände: Sie müssen dem Kind die Angst vor der Anhörung nehmen – im Idealfall arbeiten sie dabei Hand in Hand mit den Eltern.
„In der Regel haben Kinder das Gefühl, sie wären daran schuld, dass sich ihre Eltern scheiden lassen“, weiß Birgit Spieshöfer aus ihrem Arbeitsalltag als Diplom-Psychologin. Kinder bezögen vieles auf sich. Daher müssen die Eltern die klare Botschaft „Du hast damit absolut gar nichts zu tun – das ist eine Angelegenheit zwischen uns Eltern“ vermitteln. Im nächsten Schritt muss dem Kind ohne großes Herumdrucksen deutlich gemacht werden, um was es konkret geht. Nämlich, dass es aus seiner Sicht sagen soll, wie es ihm in dieser Situation geht und wie es sich fühlt.
Last nehmen: Das Kind muss sich nicht entscheiden
Dabei sollte unbedingt der Eindruck vermieden werden, dass das Kind es sei, das sich entscheiden müsse – und diese Aussage habe enormes, ja sogar ausschlaggebendes Gewicht. „Richtig ist vielmehr, dass der Familienrichter es ist, der in dem Streitfall eine Entscheidung treffen muss“, betont Naake.
Die Aussage des Kindes ist dabei für den Richter nur ein Teil des Puzzles, das er für sich zusammensetzen muss. „Diese Botschaft nimmt den Kindern viel Last von den Schultern“, erklärt Spieshöfer. „Es sind ausschließlich die Erwachsenen, die sich in dem Sorgerechtsstreit um eine gute Lösung kümmern müssen – und eben nicht das Kind.“
Bei der Anhörung des Kindes sind die Eltern nicht dabei, wohl aber ein Verfahrensbeistand. „Damit die Kinder im Gerichtsgebäude möglichst ungehemmt auftreten, sollten sie sich möglichst schon vor dem eigentlichen Termin die Räumlichkeiten ansehen dürfen“, sagt Naake.
Oft wird das Kind nicht im Gerichtssaal, sondern in einem kindgerechten Raum, in dem es auch Spielzeug und Malsachen gibt, befragt – und der Richter trägt auch keine Robe. Das nimmt den Kindern ein Stück weit die Angst. Aber wichtig ist nach Angaben von Spieshöfer vor allem, dass beide Elternteile ihrem Kind ins Bewusstsein rufen: „Egal, was ist, Du bist und bleibst unser Kind. (dpa)