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Risiko-Lebensversicherung Risiko-Lebensversicherung: Für junge Familien ist sie eine Pflicht

Von Thorsten Wiese 01.02.2007, 14:20

Berlin/Düsseldorf/dpa. - Sie bietet Hinterbliebenen finanziellen Schutz für den Fall, dass derHauptverdiener stirbt.

«Singles in einer Mietwohnung haben da in der Regel nichtsabzusichern», sagt Holger Schmitt vom Gesamtverband der deutschenVersicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Sobald ein Paar Kinder hat,ist die Risikolebensversicherung aber Pflicht, urteilenVerbraucherschützer.

«Sie ist auch wichtig, wenn Kredite abzubezahlen sind, weil ichein Haus gebaut oder ein Auto finanziert habe», sagt Elke Weidenbach,Referentin für Versicherungen bei der VerbraucherzentraleNordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn staatliche Renten reichen inder Regel nicht, um den Lebensstandard des verbleibenden Elternteilsund der Kinder zu sichern. Und Belastungen des Budgets durchKreditverträge können eine Familie schnell in den finanziellen Ruinstürzen.

«Bei vielen Banken bekommen Sie heute gar keine Baufinanzierungmehr, wenn sie diesen Schutz nicht nachweisen können», sagt ThorstenRudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg(Schleswig-Holstein). Das gelte mittlerweile auch, obwohl dieImmobilie als Sicherheit zur Verfügung steht. Auch für Verbrauchersei der Schutz in dieser Hinsicht aber sinnvoll: «Dann kann dieFamilie im Todesfall eines Elternteils in der Immobilie wohnenbleiben.»

Die Risikolebenspolice bietet einen reinen Todesfallschutz - eineRücklage für das Alter wird mit ihr nicht gebildet, erläutert HolgerSchmitt. Die monatlichen Beiträge seien im Vergleich zuRentenversicherungen daher günstig: Bei einer Versicherungssumme von100 000 Euro, einem Eintrittsalter von 30 Jahren und einer Laufzeitvon 35 Jahren seien im Schnitt bei einem günstigen Anbieter etwasmehr als 300 Euro pro Jahr zu zahlen, rechnet Weidenbach vor. «Sindes nur 10 Jahre Laufzeit, zahle ich dagegen auch nur 90 Euro im Jahr,denn die späten Jahre sind die teuren für den Versicherungsnehmer.»

Bei der Wahl der Laufzeit orientiere man sich am besten an derLaufzeit des zu sichernden Kredits, so Rudnik. «Und wenn Kinder zuversorgen sind, gilt die Faustregel: Solange das jüngste Kind nochnicht auf eigenen Beinen steht, ist der Schutz sinnvoll.» Eheleutesollten laut Weidenbach zwei Verträge überkreuz abschließen. «Dannsind sie für alle Fälle auf der sicheren Seite.

Bei der Antragstellung sind die Angaben zur Gesundheit - ähnlichwie bei der Berufsunfähigkeitspolice - unbedingt wahrheitsgemäß zumachen. Damit die Versicherung die Leistung verweigern kann, müssendie Todesursache und ein verschwiegenes Leiden zwar im Zusammenhangstehen. «Aber wer zum Beispiel verschweigt, dass er schon lange anBluthochdruck leidet und dann an einem Herzanfall stirbt, bekommtnichts», gibt Rudnik zu bedenken. Im Zweifelsfall sollte lieber einRisikoaufschlag gezahlt werden.dpa/gms wi sa ah

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