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Rentenbesteuerung Rentenbesteuerung: Kleine Rente bleibt verschont

07.02.2010, 17:03

Experten haben zahlreiche Leser am Telefonund im Chat beraten und ihnen Rechenbeispielegeliefert.

Gunter H., Saalekreis: Wannmuss ich als Rentner eine Steuererklärungabgeben?

Antwort: Eine Steuererklärung wirdimmer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinemgesamten zu versteuernden Einkommen - nachAbzug von steuermindernden Aufwendungen undgesetzlichen Freibeträgen - den jährlichenGrundfreibetrag überschreitet. Letztlich mussdas immer individuell ausgerechnet werden.Als Faustregel gilt: Sobald weitere Einkünftezur Rente hinzukommen, tritt meist eine Steuerpflichtein. Automatisch müssen Rentner eine Steuererklärungabgegeben, wenn sie neben der Rente noch Einkünfteaus Pacht, Vermietung oder hohe Kapitaleinkünftehaben (letzteres gilt nur noch einschließlich2009).

Gerd F., Dessau-Roßlau: Wiehoch ist der Grundfreibetrag für mich alsRentner 2009 und 2010?

Antwort: Für Rentner gelten die gleichenFreibeträge wie für jeden anderen Steuerzahler.Für 2009 liegt der jährliche Grundfreibetragfür Alleinstehende bei 7834 Euro, für Verheiratetebei 15668 Euro. Ab 2010 wird der Grundfreibetragbei 8004Euro beziehungsweise 16008 Euroliegen.

Bert K., Merseburg: Wieerkenne ich, wie hoch der von meiner Rentezu versteuernde Teil ist?

Antwort: Der Anteil der Jahresbruttorente,der als steuerpflichtiges Einkommen gilt,richtet sich immer nach dem Jahr, in dem derBezug der Rente begonnen hat. Bei Renten undanderen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung,deren Bezug vor dem 1. Januar 2006 begonnenhat, werden 50 Prozent der Rente besteuert.Dieser steuerpflichtige Anteil steigt beiRenteneintritt jährlich um zwei Prozent biszum Jahr 2020. Bei Rentnern, die erstmalsseit 2006 Rente beziehen, ist demnach derBesteuerungsanteil auf 52Prozent gestiegen,bei Rentenbeginn 2007 auf 54 Prozent, 2008auf 56 Prozent, 2009 beträgt der steuerpflichtigeTeil der Bruttorente 58 Prozent, 2010 beläufter sich auf 60 Prozent.

Karin S., Wittenberg: Ändertsich mein persönlicher Rentenfreibetrag inBezug auf die Steuer? Ich bekomme seit vergangenemJahr Altersrente.

Antwort: Da Sie im vergangenen JahrAltersrentnerin wurden, beträgt der steuerpflichtigeTeil Ihrer Bruttorente 58 Prozent. 42 ProzentIhrer Bruttorente sind steuerfrei. Diesersteuerliche Freibetrag ändert sich nicht.Er ist ein fester Eurobetrag und lebenslangfestgeschrieben. Auch der steuerpflichtigeTeil in Höhe von 58 Prozent Ihrer Bruttorenteunterliegt keiner Änderung und ist lebenslangfestgeschrieben.

Günter T., Halle: Wir sindbeide über 70 Jahre alt und haben gemeinsamein jährliches Bruttoeinkommen von rund 27500Euro. Weitere Einkünfte haben wir nicht. Abwelchem Betrag würden für uns Steuern anfallen?

Antwort: Da Sie über keine weiterenEinkünfte verfügen, sind Sie nicht steuerpflichtig.Laut Bundesministerium für Finanzen fallenfür Senioren, die neben der Rente keine weiterenEinkünfte haben und im Jahr 2005 beziehungsweisedavor Rentner wurden, bis zu einem jährlichenBruttoeinkommen von 19193 Euro für Alleinstehendeund 38386 Euro für Verheiratete keine Steuernan. Für Rentner, die seit 2009 Rente beziehen,liegen diese Grenzen bei einem jährlichemBruttoeinkommen in Höhe von 16626 Euro fürAlleinstehende und bei 33552 Euro für Verheiratete.Immer vorausgesetzt, dass keine weiteren Einkünftebezogen werden.

Jürgen N., Halle: Ichgehe jetzt in Rente. Wie wird meine Betriebsrente,die ich daneben erhalte, steuerlich behandelt?

Antwort: Betriebsrenten zählen alsEinkommen. Die Art der Besteuerung der Betriebsrentein der Auszahlphase hängt von der Art derBesteuerung der eingezahlten Beiträge in derAnsparphase ab. Genaue Auskünfte erhaltenSie von Ihrem Arbeitgeber.

Frank H., Quedlinburg: Ichhabe ausgerechnet, dass wir als Rentner infolgeder abzugsfähigen Sonderausgaben trotz unseremetwas höheren jährlichen Bruttoeinkommen keineSteuern zu zahlen brauchen. Müssen wird trotzdemeine Steuererklärung abgeben?

Antwort: Es ist gut möglich, dassSie aufgrund der Höhe Ihres gemeinsamen Bruttoeinkommensvom Finanzamt dazu aufgefordert werden. DaIhre Steuerpflicht offensichtlich grenzwertigist, wäre zu einer Steuererklärung zu raten.Sollten Sie nicht steuerpflichtig sein, sowird sich das bei der Steuerprüfung herausstellen.Sie sind jedoch Ihrer Pflicht nachgekommen.

Brigitte R., Halle: Ichbekomme Alters- und Witwenrente. Wie werdeich steuerlich eingeordnet - als alleinstehendoder als verheiratet?

Antwort: Sie gelten als alleinstehendund werden steuerlich nach der Grundtabellefür Alleinstehende betrachtet.

Inge G., Bitterfeld-Wolfen: Ichbeziehe seit 2008 eine Altersrente und bekommeseit vergangenem Jahr Witwenrente. Mein Mannwar bereits vor 2005 Rentner. Wie wird dassteuerlich behandelt?

Antwort: Sowohl Altersrenten als auchWitwenrenten gelten immer mit einem bestimmtenProzentsatz als steuerpflichtiges Einkommen.Da Sie 2008 Altersrentnerin wurden, beträgtder steuerpflichtige Teil Ihrer Bruttorente56 Prozent. Da Ihr Mann bereits vor 2005 Rentnerwurde, macht der steuerpflichtige Teil 50Prozent der Brutto-Witwenrente aus. Beidesaddiert ergibt Ihr steuerpflichtiges Einkommen,sofern Sie keine weiteren Einkünfte haben.Von dem steuerpflichtigen Einkommen könnenSie aber noch außergewöhnliche Belastungenund Sonderausgaben abziehen.

Antje K., Bernburg: Biswann müssen steuerpflichtige Rentner ihreSteuererklärung abgeben?

Antwort: Die Abgabefrist endet jeweilsam 31. Mai des Folgejahres. Für 2009 mussdie Steuererklärung bis zum 31. Mai 2010 abgebenwerden. Wer die Erklärung von einem Steuerberateroder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigenlässt, hat bis zum 31. Dezember Zeit.

Marion T., Sangerhausen: WelcheSonderausgaben können Rentner bei der Steuererklärunggeltend machen?

Antwort: Als Sonderausgaben und damitvom Steuerpflichtigen abziehen können SieIhre Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge.Generell werden Versicherungsbeiträge anerkannt,die der Vorsorge dienen, beispielsweise fürPrivathaftpflicht-, Kapitallebensversicherungund Unfallversicherung, aber auch Unterhaltszahlungenund Spenden. Aber auch Ausgaben für Zahnersatz,Praxisgebühr, verordnete Medikamente, Brillewerden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt,soweit sie den "zumutbaren" Eigenanteil übersteigen.

Rainer F., Zeitz: WelcheFormulare müssen steuerpflichtige Rentnerausfüllen?

Antwort: Auf jeden Fall muss der vierseitigeMantelbogen der normalen Steuererklärung ausgefülltwerden. Dazu kommt das Formular "Anlage R"für Rentner. Einzutragen sind hier die Höhealler bezogenen Bruttorenten als Jahresbeiträge,der Beginn der Rentenzahlungen, Einkünfteaus privaten Rentenversicherungen. Wer Zusatzeinkünftehat füllt dazu die Anlagen KAP (Kapitalerträge),SO (sonstige Einkünfte) oder V (Vermietung)aus. Entsprechende Belege müssen beigefügtwerden. Die Steuerformulare gibt es beim Finanzamtoder im Internet.

DAS FRAGTEN DIE CHATTER

Knut fragte: Wirdbei der Besteuerung auch das Pflegegeld indie zu besteuernde Rente einbezogen? MeinerMutter wurde die Pflegestufe 2 zuerkannt.

Antwort: Nein - keine Sorge. Pflegegeldist steuerfrei.

max fragte: Wenn ich imJahre 2017 in Rente gehe, wird auch eine Direktversicherungausgezahlt. Bis 2001 ist diese durch Gehaltsumwandlungeingezahlt worden. Danach bin ich aus diesemBetrieb ausgeschieden. Es ist eine Summe vonetwa 20000 Euro.

Antwort: Vermutlich wollen Sie wissen,wie das Kapital besteuert wird, wenn es imJahre 2017 zur Auszahlung kommt. Da es sichbei Ihnen im Grunde um einen sogenannten Altvertraghandelt und Ihre Beiträge bis 2001 pauschalbesteuert wurden, ist die Auszahlung des Kapitalsin Höhe von 20000 Euro komplett steuerfrei.Aber Vorsicht: Auf das Kapital müssen Siedann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgezahlen! Die Gesamtsumme wird auf zehn Jahreoder 120 Monate "umgelegt", und auf diesenMonatsbetrag müssen Sie zehn Jahre lang denvollen KV-Beitrag zahlen - nach dem Motto:Betriebsrente ist sozialversicherungspflichtigesEinkommen. Das gilt auch für Kapitalzahlungenaus betrieblicher Altersversorgung.

Ingrid fragte: Wird meineRiester- Rente versteuert bei Auszahlung imJahr 2025? Wie hoch ist der Steuersatz? DieBearbeitungsgebühren meiner Versicherung sindsehr hoch. Ist eine normale Sparanlage beieiner Bank nicht genau so gut?

Antwort: Da die Riesterrente in der Ansparphase mitZulagen und steuerlich gefördert wird, istsie bei Auszahlung zu 100 Prozent steuerpflichtig.Entscheidend ist dann Ihr persönlicher Einkommensteuersatzim Alter. Liegen Sie mit Ihrem Gesamteinkommenim Alter unterhalb des Grundfreibetrages,dann fällt eventuell keine Steuer an. Wasdie Riester-Rente als Altersvorsorge betrifft,gilt das Wort der Stiftung Warentest, wonachjede geförderte Altersvorsorge einer Vorsorgeohne Förderung überlegen ist. Tatsächlichkönnen die Abschluss- und Verwaltungskostenvon Anbieter zu Anbieter gravierend unterschiedlichausfallen. Sie haben die Möglichkeit, denAnbieter zu wechseln, ohne dass Ihnen dabeibisher zugesagte Zulagen beziehungsweise Steuervorteileverloren gehen. Sie müssen aber die eventuellanfallende Wechselgebühren beachten.