Rente Rente: Was sich bei der Altersvorsorge ändert
Heidelberg/Köln/dpa. - «Die Rente ist sicher.» Vielen klingt dieser vom früheren Arbeitsminister Norbert Blüm oft wiederholte Satz immer noch im Ohr. Doch inzwischen sind sich Experten und Politiker einig: Die gesetzliche Rentenversicherung ist alles andere als sicher.
Zusätzliche eigene Vorsorge - privat oder betrieblich - ist unerlässlich, wenn man den Lebensstandard im Alter einigermaßen halten will. Viele kapitulieren aber vor den komplizierten Regelungen zur Förderung und Besteuerung der Altersvorsorge. Die Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz sollen nun mehr Menschen für die Privatrente gewinnen.
Auf einer Skala von 1 bis 10, auf der 10 für ganz sicher steht, bewerten die Deutschen im Durchschnitt die gesetzliche Rentenversicherung mit 3,5. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) in Köln. Experten wie DIA-Sprecher Bernd Katzenstein teilen diese Einschätzung: «Um auch zukünftig ein Versorgungsniveau von 70 Prozent zu erreichen, müssen Durchschnittsrentner mindestens 5,5 Prozent, ältere Gutverdiener sogar bis zu 10 Prozent ihres Entgelts sparen.» Allerdings machen bislang nur wenige von den neuen Möglichkeiten Gebrauch. 30 Millionen Menschen wären etwa berechtigt, einen staatlich geförderten Renten-Vertrag - die Riester-Rente - abzuschließen. Nur rund jeder zehnte macht der DIA-Studie bislang davon Gebrauch.
Daher soll die Riester-Rente künftig einfacher und attraktiver werden. Versicherte müssen vom Jahr 2005 an nicht mehr jedes Jahr den Zulagenantrag ausfüllen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Ein einmaliger Dauerzulagenantrag reicht aus. «Der Antrag muss künftig nur noch dann erneut gestellt werden, wenn sich wichtige Änderungen etwa durch die Geburt von Kindern ergeben haben», erklärt DIA-Sprecher Katzenstein. Die Veränderungen beim Einkommen müssen hingegen künftig nicht mehr gemeldet werden. Das erledigt die bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin angesiedelte Zentrale Zulagenstelle.
Wer den Zulagenantrag für 2002 noch nicht ausgefüllt hat, sollte sich beeilen. Die Frist läuft Ende des Jahres ab. Nach Angaben von BfA-Sprecher Walter Glanz fehlt noch rund die Hälfte der erwarteten fünf Millionen Zulagenanträge. Dabei sei das Ausfüllen der Formulare weitaus weniger schwierig als weithin angenommen. «Wer Probleme dabei hat, sollte sich zunächst an seinen Anbieter wenden.» Die BfA informiere zudem telefonisch über der Hotline 0800/333 19 19 sowie in den Beratungsstellen.
Eine weitere Neuerung bei der Riester-Rente tritt erst am 1. Januar 2006 in Kraft: Dann dürfen die Versicherer für Riester-Verträge nur noch einheitliche Beiträge für Männer und Frauen verlangen - die so genannten Unisex-Tarife. Welche Auswirkungen dies auf die Beiträge haben wird, ist noch unklar. Bernd Katzenstein, dessen Institut von der Deutschen Bank getragen wird, befürchtet, dass die Beiträge für Männer künftig um 15 Prozent ansteigen könnten.
Auch Thomas Bieler, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, geht davon aus, dass die Riester-Rente dann nicht mehr so attraktiv sein wird: «Aber die Frage ist, welche Alternative sich stattdessen bietet. Hier gilt es vor allem die steuerlichen Gegebenheiten im Einzelfall zu berücksichtigen.»
Eine zusätzliche Möglichkeit zur Altersvorsorge bietet die so genannte Rürup-Rente. Dabei handelt es sich um eine private Rentenversicherung, die wie die gesetzliche Rente lebenslang monatlich ausgezahlt wird. «Die Zusatzrente darf nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein. Auch eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Somit ist die Rürup-Rente praktisch die private Variante der gesetzlichen Rentenversicherung», erläutert Verbraucherschützer Bieler.
Beiträge für solche privaten Leibrenten-Versicherungen sind künftig wie die gesetzlichen Rentenbeiträge und andere Formen der Altersvorsorge von der Steuer befreit. Durch die nachgelagerte Besteuerung wird schrittweise zur Besteuerung der Erträge aus solchen Versicherungen übergegangen.
Änderungen gibt es auch bei Betriebsrenten und anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge: Wer bei seinem Arbeitgeber Ansprüche auf eine solche Rente aufgebaut hat, kann diese künftig bei einem Arbeitsplatzwechsel mitnehmen. Dabei seien zwei Wege der Vertragsmitnahme möglich, erläutert Thomas Bieler: «Entweder kann die Anwartschaft auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen werden, oder der neue Arbeitgeber kann den alten Vertrag weiterführen.»
Das gilt jedoch nur für neu abgeschlossene Betriebsrenten-Verträge. Für bereits bestehende Verträge gibt es einen solchen Übertragungsanspruch nicht. «Jedoch kann hier eine Übertragung auf freiwilliger Basis vorgenommen werden, wenn alle Beteiligten - das heißt Arbeitnehmer, alter und neuer Arbeitgeber - sich hinsichtlich einer Übertragung einigen», erläutert Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) in Heidelberg.
Schluss gemacht wird 2005 mit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Betriebsrenten. Die vom Arbeitgeber bezahlten Einzahlungen als Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse bleiben steuerfrei. Neu ist aber, dass auch die Beiträge für Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionsfonds in Höhe von bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens von der Steuer absetzbar sind. Die bisherige Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Direktversicherungen entfällt.
Es kann sich daher lohnen, noch in diesem Jahr eine Direktversicherung abzuschließen, um noch in den Genuss der Pauschalversteuerung zu kommen. Das gilt laut Klaus Stiefermann vor allem für Gutverdiener mit hohem Steuersatz.