Vondelpark In diesem Park ist Sex offiziell erlaubt
Paare, die in ihrem Sexleben etwas Neues ausprobieren wollen, können dies in einem Park ganz legal tun. In Amsterdam ist Geschlechtsverkehr im Vondelpark nämlich offiziell erlaubt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Amsterdam/DUR/it - Sex im Freien? In Deutschland keine gute Idee, denn werden Paare von Spaziergängern beim Akt erwischt, droht eine Anzeige wegen öffentlichen Ärgernisses. Doch im wohl beliebtesten Park Amsterdams können Besucher so lange und oft ihre Liebe ausleben wie sie möchten, wie unter anderem das Portal "Travelbook" berichtet.
Obwohl die Stadt den Freiluft-Sex in diesem Park bereits seit einigen Jahren erlaubt, gibt es dennoch Einschränkungen. So dürfe der Sex nicht tagsüber, sondern nur nach Einbruch der Dunkelheit stattfinden. Auch müsse eventuell anfallender Müll entsorgt werden und Plätze direkt neben Spielplätzen seien ebenfalls tabu. Doch sonst sind dem Liebesspiel laut Berichten keine Grenzen gesetzt.
Amsterdam erlaubt Freiluft-Sex im Vondelpark
Allerdings erfreut der Open-Air-Sex nicht alle Bewohner Amsterdams. So gab es bereits zahlreiche Beschwerden von Hundebesitzern, die sich darüber beklagt haben, ihre Hunde an die Leine nehmen zu müssen, während Paare offen Sex haben dürfen. Laut "news.ch" begründete die Stadtverwaltung damals ihre Entscheidung damit, dass freilaufende Hunde die Besucher des Parks stören würden - der öffentliche Sex hingegen nicht.
Wo ist Sex in der Öffentlichkeit legal?
Grundsätzlich ist Sex in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht erlaubt, denn Spaziergänger könnten sich dadurch belästigt fühlen und dies gilt laut Strafgesetzbuch als Straftat (Erregung öffentlichen Ärgernisses). Wer erwischt wird, dem droht eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Doch wer dennoch den mitunter aufregenden Spaß im Freien ausprobieren möchte, kann dies sogar unten bestimmten Vorkehrungen tun. In dem Paragrafen des Strafgesetzbuches steht: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft (...)." Nur wer es darauf anlegt, entdeckt zu werden, muss mit einer Strafe rechnen.
Wie unter anderem Focus berichtet, können Paare um eine Anzeige herumkommen, wenn sie es nicht beabsichtigen entdeckt zu werden. Wird zum Beispiel eine späte Uhrzeit und ein abgelegener Ort gewählt, an dem sowieso kaum Spaziergänger unterwegs sind, dann ist dies laut Definition keine absichtliche Erregung des Ärgernisses.
"Dagegen kann es sich auch im öffentlichen Raum, auf der Straße, in einem Park, am Strand o. ä., um keine öffentliche Handlung handeln, wenn man ein Mindestmaß an Vorkehrungen trifft, damit Dritte die Handlungen nicht oder nur unter besonderen Bemühungen wahrnehmen", erklärt auch der Berliner Rechtsanwalt Sören Grigutsch in einem Internetbeitrag.