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Stiftung Warentest Stiftung Warentest: Das sind die Tricks der Reiseportale

07.09.2015, 12:37
Wer ein Hotelzimmer oder eine Pauschalreise im Internet bucht, sollte die Tricks der Anbieter kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Wer ein Hotelzimmer oder eine Pauschalreise im Internet bucht, sollte die Tricks der Anbieter kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden. imago/Andreas Krone Lizenz

Von zu Hause aus den Urlaub im Internet buchen: Das finden immer mehr Menschen praktisch. Inzwischen liegt der Anteil derer, die Pauschalreisen online suchen und buchen, bei mehr als einem Drittel (37 Prozent). Das berichtet die Stiftung Warentest. In ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“ hat sie deshalb Onlineportale für Ferienunterkünfte auf ihre Verbraucherfreundlichkeit hin genau unter die Lupe genommen.

Getestet wurden neun Webseiten für Hotelzimmer, neun für Ferienwohnungen oder -häuser sowie drei Onlineportale für Privatunterkünfte. Um sich ein genaues Bild der Qualität machen zu können, suchten die Tester nach passenden Angeboten für fiktive Reisevorhaben, bewerteten die Suchergebnisse, stellten den Anbietern Beratungsfragen per E-Mail und nahmen fünf Mal Buchungen mit anschließender Stornierung vor.

Das Ergebnis: Zwar funktioniert es meistens gut, ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung im Netz zu buchen. Trotzdem lauern auf den Seiten einige Fallen. Welche das sind, haben wir hier zusammengefasst.

1. Trefferliste

Nach welchen Kriterien die Trefferliste, etwa für Hotels, sortiert wird, ist bei vielen Anbietern nicht transparent. Stiftung Warentest bemängelt, dass oftmals Anbieter oben stehen, die der Buchungsseite dafür Geld zahlen. Über solchen Listen steht dann zum Beispiel „Empfehlung“ oder „Bestseller“. Die Tester raten Urlaubern, die Trefferliste daher unbedingt neu zu sortieren, etwa nach Preis, Gästebewertung oder Entfernung.

2. Kundenservice

Nur ein Drittel aller Antworten ihre E-Mails stuften die Tester als hilfreich ein. Sie bemängeln, dass häufig vorformulierte Nachrichten verschickt werden, die nicht auf individuelle Anfragen eingehen. Manche Portale antworteten ihren Kunden gar nicht.

3. Zusatzleistungen

Viele Onlineportale wollen Urlaubern zusätzlich zum Hotelzimmer oder zur Pauschalreise eine Versicherung verkaufen. Besonders negativ fiel den Testern dabei Hotelreservierung.de auf. Das Portal fragt den Kunden nicht direkt, ob er eine Versicherung abschließen will, sondern, ob die Buchung kostengünstig stornierbar sein soll. Darüber hinaus drängt das Portal Urlauber sogar bei kostenlos stornierbaren Hotelbuchungen eine Versicherung auf. Dass sich die Versicherung ohne schriftliche Kündigung stillschweigend jährlich verlängert, könnten viele Kunden leicht übersehen.

4. Kleingedrucktes

Die Stiftung Warentest kritisiert, dass einige der Reiseportale keine Niederlassung in der Bundesrepublik haben. Sollte es also einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, muss der Verbraucher im Ausland klagen. Das sehen die Tester als unzumutbar an. Darüber hinaus fanden die Tester bei einigen Webseiten unerlaubte Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sie beispielsweise versuchen, die Höhe der Haftungssumme auf den Reisepreis zu begrenzen.

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Den ausführlichen Testbericht hat die Stiftung Warentest in der September-Ausgabe ihres Magazins (9/2015) veröffentlicht. In einer übersichtlichen Tabelle werden zu jedem getesteten Onlineportal die einzelnen Noten für die untersuchten Kriterien aufgeschlüsselt. Welche Webseiten die Tester nach Auswertung aller Ergebnisse für die besten halten, haben wir hier zusammengefasst.

Hotelzimmer

Die Stiftung Warentest stuft die Onlineportale HRS, Expedia, Hotels.com sowie eHotel als empfehlenswert ein. Die Verbraucherschützer warnen dagegen davor, dass bei den ausländischen Anbietern Booking.com, Venere.com sowie Otel.com kein deutsches Recht gilt.

Ferienhäuser

Vorne liegen die Reiseportale Casamundo, HolidayInsider und Atraveo. Obwohl bei e-Domizil die getestete Beratung gut war, wurde das Portal genauso wie Tourist-online.de abgewertet. Der Grund: Unerlaubte Klauseln im Kleingedruckten.

Privatzimmer

Bei der Untersuchung schnitt 9flats.com am besten ab. Minuspunkt bei diesem Portal: Informationen und Buchungsbestätigung waren auf Englisch formuliert. Die bekannten Portale Wimdu und Airbnb stuften die Tester als befriedigend ein. Sie kritisieren zum Beispiel fehlende direkte Kontaktmöglichkeiten oder 32 Seiten lange verbraucherunfreundliche Nutzungsbedingungen.

(kkl)