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Neue Handgepäck-Regel  Ryanair: Neue Handgepäck-Regel stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik

22.11.2018, 12:00
(Symbolbild)
(Symbolbild) dpa

Berlin/Frankfurt - Die zum November eingeführten neuen Handgepäck-Regeln des Billigfliegers Ryanair stoßen bei deutschen Verbraucherschützern auf Widerstand. Der Verbraucherzentrale- Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben die Fluggesellschaft wegen unzureichender Preisangabe und Irreführung abgemahnt.

„Die neue Regelung ist völlig intransparent und überraschend. Die Einschränkung beim Handgepäck führt zu einer indirekten Erhöhung des Flugpreises“, begründete vzbv-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe am Mittwoch den Schritt.

Kabinenrollkoffer bei Ryanair nur gegen Aufpreis erlaubt

Die neue, europaweit eingeführte Regel der Airline sieht vor, dass Passagiere im Standardtarif nur noch ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit in die Kabine nehmen dürfen. Erlaubt ist lediglich noch ein kleines Handgepäckstück mit den Höchstmaßen von 40x20x25 cm. An anderer Stelle des Buchungsprozesses ist von einer kleinen Tasche die Rede, „die unter den Sitz vor ihnen passt“.

Ein typischer Kabinenrollkoffer darf bei Ryanair nur noch nach Zahlung einer „Priority Boarding“-Gebühr von 6 Euro mit in die Kabine genommen werden. Eine einheitliche, globale Regel zur Größe des Handgepäcks bei Flugreisen gibt es nicht.

Italienische Behörde leitet Verfahren gegen Ryanair ein

In Italien hatte die dortige Wettbewerbsbehörde das Preismodell gestoppt, weil es die wahren Kosten einer Flugreise verschleiere. Weil Ryanair das Preismodell trotzdem weiter durch setzte, leitete die Behörde Anfang November ein Verfahren gegen Ryanair ein, an dessen Ende hohe Geldstrafen stehen könnten.

Mit der Abmahnung fordert die vzbv Ryanair auf, die Preise zu Beginn des Buchungsprozesses klar darzustellen. Sollte das Unternehmen die verlangte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, kann der vzbv Zivilklage einreichen.

Robin Kiely, Head of Communications von Ryanair wehrt sich gegen diese Aussage: „Diese Behauptungen sind nicht korrekt. Alle Bedingungen, Preise, Gebühren und Zusatzoptionen, einschließlich unserer Gepäckbestimmungen, sind auf unserer Website sichtbar und transparent aufgeführt. Allen Ryanair-Kunden steht es frei, ein Handgepäckstück an Bord mitzunehmen (die Gepäckgröße wurde um 40 Prozent auf 40cm x 20cm x 25cm erhöht). Kein Fluggast hat Anspruch auf eine unbegrenzte Menge an Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen können in den meisten Kurzstreckenflugzeugen nicht zwei Handgepäckstücke pro Kunde untergebracht werden. Alle anderen Fluggesellschaften, einschließlich Alitalia, Easyjet und British Airways, beschränken das Volumen der Handgepäckstücke aus Sicherheitsgründen.“ (dpa/red)