Flugverspätung Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung: Wie Eurowings uind Germanwings mit Fluggastrechten umgehen

Köln - Wenn ein Flug verspätet ist, dann ist es für den Passagier zunächst einmal extrem ärgerlich. Folgender Erfahrungsbericht zeigt, wie die Lufthansa-Tochter Eurowings mit einer Flugverspätung und einer möglichen Entschädigung und einer Ausgleichszahlung umgeht.
Der Fall: Gebucht war der Flug 4U7033 am 19. September 2016 von Köln (CGN) nach Hamburg (HAM). 17.30 Uhr sollte es losgehen, das Boarding um 17 Uhr beginnen. Die Landung in der Hansestadt war planmäßig um 18.35 Uhr vorgesehen. Auf dem Weg zum Flughafen erhielt ich um 15.47 Uhr eine E-Mail: Unter dem Betreff „Wichtige Fluginformation“ und „Flugstreichung“ stand, dass „Ihr Flug 4U7033“ ausfällt.
Vor Ort am Flughafen führte mich der erste Weg zum Info-Schalter von Eurowings. Dort wurde mir erklärt, dass ein „technischer Defekt“ der Grund für die Annullierung des Fluges 4U7033 gewesen ist. Eine schriftliche Bestätigung über den Vorfall bekam ich nicht. Angeblich, weil ich sie auch nicht benötigen würde. Alle Gründe für Flugverspätungen würden zentral erfasst.
Flugverspätung: Eurowings bucht automatisch um
Unterdessen hatte mich Eurowings automatisch auf den nächstmöglichen Flug von Köln nach Hamburg umgebucht. Das fand ich schon mal gut. 19.05 Uhr war die planmäßig neue Abflugzeit (Landung in HH 20.10 Uhr). Meine neue Bordkarte wurde mir am Info-Schalter ohne Komplikationen ausgestellt. Von einer Verspätung des neuen Fluges wussten die Eurowings-Mitarbeiter allerdings nichts. Von einer möglichen Ausgleichszahlung bei einer Flugverspätung wüssten die Mitarbeiter ebenfalls nichts...
Zettel mit Fluggastrechten gab es auf Anfrage am Check-In von Eurowings
Um 18.23 Uhr erhielt ich erneut eine E-Mail von Eurowings. Diesmal wurde mir mitgeteilt, dass sich der Flug 4U30 auf 19.50 Uhr verspätet. Um 18.58 Uhr folgte E-Mail Nummer drei von Eurowings: Statt 19.05 Uhr oder 19.50 Uhr sollte die Maschine von Köln nun erst um 20.05 Uhr abheben. Die Ankunft in Hamburg war damit mehr als zwei Stunden später als geplant (21.14 Uhr). Die exakten Fluggastrechte hatte ich nicht im Kopf, bei Eurowings erhielt ich jedoch ein DIN-A4-Blatt, auf dem die wichtigsten Rechte gedruckt waren.
Gemäß der EU Regularien 261/2004/EC ist es wohl tatsächlich so, dass mir bei einer Flugentfernung von bis zu 1500 Kilometern nicht nur ein Verpflegungsgutschein zustand (in meinem Fall waren es 7,50 Euro, die ich allerdings außerhalb des Sicherheitsbereiches am Check-In-Schalter bekam), sondern auch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro.
Anspruch auf Ausgleichszahlung - niemand blickt durch
In den Fluggastrechten heißt es bei Eurowings unter dem Punkt Annullierung: „Sollte der Flug, auf dem Sie eine bestätigte Buchung hatten, annulliert worden sein, haben Sie die oben bereits aufgeführten Rechte auf eine anderweitige Beförderung oder Erstattung, Betreuungsleistung und Ausgleichsleistung. (...)“
Kein Recht auf Ausgleichszahlung besteht bei „Information über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit.“ Klingt etwas verwirrend, und ist es auch...
Die Mitarbeiter von Eurowings wollten mir das am Flughafen so nicht bestätigen, sie verneinten sogar. Eine E-Mail an [email protected] habe ich trotzdem geschickt – und direkt eine automatisierte Nachricht zurückerhalten. „Wir bitten um Verständnis, dass die aktuelle Bearbeitungszeit 5 Wochen betragen kann“, stand dort geschrieben.
Fluggastrechte: Eurowings benötigt mehrere Wochen Bearbeitungszeit
Das fand ich zunächst einmal sehr lang. Recherchen auf dem Portal travel-dealz.de haben ergeben, dass Germanwings/Eurowings allerdings ohne großes Theater und Einschalten eines Anwaltes die Ausgleichszahlung anweist. Ich bin gespannt. Aktuell (23. Oktober) warte ich noch auf die Antwort von Eurowings…
Am 28. Oktober habe ich bei Eurowings angerufen und auf telefonische Bitte meine IBAN verschickt. Am 2. November 2016 habe ich folgende E-Mail erhalten:
Sehr geehrter Fluggast,
wir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die damit verbundenen Umstände.
Leider ist es uns nicht gelungen, Ihren Flug wie geplant durchzuführen und unseren gewohnten Service bieten zu können. Dieser Umstand tut uns sehr leid und wir können Ihre Enttäuschung gut nachvollziehen.
Den von Ihnen genannten Betrag werden wir in den nächsten 10 Tagen auf die angegebene Bankverbindung anweisen. Wir versprechen Ihnen, weiter an unserem Produkt und unseren Prozessen zu arbeiten, um künftige Flüge wieder rundum angenehm zu gestalten.
Uns liegt viel daran, Sie trotz der Unannehmlichkeiten weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen und wir freuen uns, wenn Sie uns auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Eurowings – Kundenbetreuung
Da am 18. November 2016 immer noch kein Geld überwiesen worden ist, habe ich erneut bei Eurowings angerufen. Weil die Überweisung erst am 7. November getätigt worden ist, soll das Geld bis zum 21. November 2016 auf meinem Konto sein... Tatsächlich hat dies dann auch geklappt. (mz)