Rückerstattung Deutschlandticket: So gehen Sie bei Kündigungsproblemen vor
Der Kauf eines Deutschlandtickets kann sich manchmal schon bei der ersten Fahrt lohnen. Es anschließend wieder loszuwerden, führt aber mitunter zu Schwierigkeiten. Was Betroffene dann tun können.
Berlin - Buchen, fahren, kündigen: Wer mit dem Deutschlandticket mobil sein möchte, könnte es so leicht haben. Doch nicht immer klappt es mit der Kündigung des Abos so reibungslos. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) liegen Beschwerden dazu vor, dass Nutzerinnen und Nutzer länger an ihr Ticket gebunden werden als gewünscht. Selbst bei fristgerechter Kündigung laufen die Zahlungen in manchen Fällen weiter.
Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. Mal sind die Zuständigkeiten nicht ganz klar - wer etwa ein 49-Euro-Ticket via Bahn-App DB Navigator kauft, erhält in der Regel den Fahrschein des regionalen Verkehrsverbunds, Vertragspartner ist aber dennoch die Deutsche Bahn. Mal nimmt die Bearbeitung der Kündigung viel Zeit in Anspruch. Und mal taucht die gebuchte Fahrkarte gar nicht erst in der App oder dem Aboportal auf - die Kündigung online durchzuführen, ist damit schwierig. Selbst wer sein Ticket direkt beim regionalen Verkehrsverbund kauft, ist laut VZBV nicht vor Problemen gefeit.
Unrechtmäßige Abbuchungen werden erstattet
Verbraucherschützer Gregor Kolbe rät Betroffenen, in solchen Fällen Ruhe zu bewahren. Abbuchungen, die trotz korrekter Kündigung weiterliefen, seien nicht mehr vom Vertrag gedeckt und damit nicht rechtskräftig. Vertragspartner, die die Kündigung verspätet bearbeiten - etwa weil sie aufgrund der vielen Zuschriften nicht mehr nachkommen - müssten zu Unrecht abgebuchte Beträge zurückzahlen. Die Bahn verspricht das zu tun. „Wichtig ist natürlich, dass Sie fristgerecht gekündigt haben und das nachweisen können“, so Kolbe.
Das Abo des Deutschlandtickets verlängert sich automatisch von Monat zu Monat, wenn es nicht rechtzeitig bis zum 10. eines Monats gekündigt wird. Einige Anbieter sind laut Kolbe sogar deutlich kulanter. Ihre Kündigung sollten Abonnenten entweder online über die Webseite oder das Buchungsportal ihres Vertragspartners vornehmen oder schriftlich per Mail oder Brief an diesen richten und den Vorgang entsprechend dokumentieren. Mit wem der Vertrag letztlich geschlossen wurde, können Nutzerinnen und Nutzer ihrer Bestellbestätigung entnehmen.
Letzte Option: Schlichtungsantrag
Für alle Tickets, die auf bahn.de oder im DB Navigator gekauft werden, ist der Vertragspartner die Deutsche Bahn, teilt eine Sprecherin des Konzerns mit. Ob das Ticket dann das Emblem eines regionalen Verkehrsverbunds trägt oder nicht, spielt keine Rolle. Für die Kündigung solcher Abos rät die Bahn-Sprecherin zum Aboportal oder dem Kündigungsformular auf bahn.de. Auf diese Weise würde die Kündigung am schnellsten - weil automatisiert - vorgenommen.
Wer auf diese Weise nicht weiterkommt, kann sich auch telefonisch an das jeweils zuständige Abo-Center der Deutschen Bahn oder per Mail an die zentrale Anlaufstelle der Bahn unter [email protected] wenden. Aufgrund des „außerordentlichen Interesses“ könne es dabei zu längeren Wartezeiten kommen. Die Bahn gebe aber ihr Bestes, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten, so die Bahn-Sprecherin.
Übrigens: Gibt es trotz aller Tipps Probleme bei der Kündigung des Abos, können Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei ihrem Vertragspartner nicht weiterkommen, auch einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr stellen. Im Idealfall führt das Problem spätestens auf diesem Weg zu einer Lösung.