Recht Recht: Was darf man unter 18?
Halle/MZ. - Ohne ihre Eltern dürfen Jugendliche unter 18 wenig selbst entscheiden. Bis zum 18. Geburtstag sind sie nur "beschränkt geschäftsfähig", erklärt Rechtsanwalt Roland Gross aus Leipzig. Das heißt, dass die Eltern immer ihre Einwilligung geben müssen, wenn Verträge unterschrieben werden.
Ein 15-Jähriger kann auch nicht entscheiden, dass er nicht mehr bei seinen Eltern leben will - nicht nur, weil sie es verbieten können, sondern weil er ohne sie keinen Mietvertrag unterschreiben kann. Auch ein Bankkonto oder ein Handy-Vertrag sind ohne die Eltern nicht möglich. Eine Prepaid-Karte für das Handy können sich Jugendliche dagegen von ihrem Taschengeld besorgen. Denn mit Geld, das sie zur freien Verfügung bekommen haben, können sie kaufen, was sie wollen, so Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek aus Berlin. Größere geschenkte Summen verwalten Eltern für Minderjährige.
Auch wenn weit reichende Entscheidungen wie der Abbruch der Schulausbildung anstehen oder Jugendliche unter 18 Jahren heiraten wollen, haben die Eltern mitzureden. Nur im Ausnahmefall können bereits 16-Jährige heiraten. Der zukünftige Ehepartner eines Minderjährigen muss mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem muss ein Familiengericht der Ehe zustimmen. "Eine Ehe zwischen zwei Minderjährigen ist niemals möglich", so Rakete-Dombek.
Bei den ersten Jobs haben die Eltern auch ein Wort mitzureden. "Selbst beim Ausbildungsvertrag entscheiden sie mit", erklärt Martin Gransow, Jugendschutzbeauftragter in Leipzig. Darüber hinaus sind die Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz streng geregelt. Jugendliche dürfen erst ab 13 Jahren täglich bis zu zwei Stunden leichte Tätigkeiten, zum Beispiel als Zeitungsausträger, ausüben. Ab 15 Jahren dürfen sie bis zu vier Wochen während der Ferien arbeiten. Nach dem Schulabschluss gilt die 40-Stunden-Woche für unter 18-Jährige. In einer Kneipe bedienen dürfen Jugendliche erst ab 16 und nur bis 22 Uhr. Als Gast können sie bis 24 Uhr bleiben.
Auch Kino-Premieren nach Mitternacht dürfen 16- bis 18-jährige Jugendliche nicht ohne ihre Eltern sehen. Schon die Spätvorstellung nach 22 Uhr ist für unter 16-Jährige tabu. In der Disco dürfen 16-Jährige aber bis Mitternacht bleiben.
Den ersten Führerschein können bereits 15-Jährige machen - für das Mofa. Ab 16 kommt der Führerschein für Mopeds bis 45 Stundenkilometer hinzu. Außerdem dürfen 16-Jährige leichte Motorräder mit 125 Kubikmeter Hubraum fahren. Der zweite Motorradführerschein für größere Maschinen ist den 18-Jährigen vorbehalten.
Bereits ab einem Alter von zehn Jahren können Kinder für ihre Fehler im Straßenverkehr haftbar gemacht werden, so ADAC-Experte Paul Kuhn. Ansonsten können Kinder ab sieben Jahren zum Beispiel für Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen werden. Normalerweise übernimmt die Haftpflichtversicherung der Eltern die Schäden, wenn Kinder und Jugendliche aus Versehen etwas kaputt gemacht haben. Wer allerdings eine Straftat begeht, muss sich dafür ab dem Alter von 14 Jahren vor Gericht verantworten. Und eine Jugendstrafe kann sogar härter sein als die von Erwachsenen. Denn der erzieherische Gedanke steht im Vordergrund.