Prostitution Prostitution: Bei käuflichem Sex ist Berlin am liberalsten

Berlin/dpa. - Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen mache Berlin den Sexarbeiterinnen das Leben auch nicht durch Sondersteuern oder Baurechts-Vorschriften schwer. Rund zweieinhalb Jahre seit dem Bestehen des neuen Prostitutionsgesetzes laufen die Regelungen nach Klees Ansicht bundesweit aber weitgehend ins Leere.
Die Legalisierung der Prostitution habe nicht zu einer Etablierung als Gewerbe geführt, ergänzte Klee. Die Bundesländer und Kommunen legten das Gesetz weiter sehr unterschiedlich aus und behinderten Prostitution durch Sperrbezirke oder Baurechts-Vorschriften. So erklärte Dresden laut einer Untersuchung für die Gewerkschaft ver.di fast das gesamtes Stadtgebiet zur Sperrzone und hebelte damit das Bundesgesetz faktisch aus. Köln und Gelsenkirchen erheben nach Angaben des Prostituierten-Verbandes neue Vergnügungssteuern.
Durch das neue Gesetz sind nach Angaben des Verbandes auch nicht mehr geregelte Arbeitsverträge in der Branche entstanden. Selbstständige Prostituierte meldeten sich zumeist nur beim Finanzamt an, wenn ihre Tätigkeit vom Fiskus nicht zurückverfolgt werde. Das Interesse an Bordellen ist nach ver.di-Angaben in Deutschland ungebrochen: 1,2 Millionen Männer zahlten täglich für sexuelle Dienstleistungen. Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Prostituierten auf rund 400 000.
Das Prostitutionsgesetz war im Januar 2002 in Kraft getreten und regelt die zivil-, arbeits- und sozialrechtlichen Beziehungen zwischen Sexarbeiterinnen, Kunden und Arbeitgebern. Auch die offizielle Berufsbezeichnung «Prostituierte» ist seitdem verbrieft. Der Bundesverband für Sexuelle Dienstleistungen hat inzwischen 69 Mitglieder. Mit Unterstützung des Familienministeriums hat der Verband druckfrisch die Broschüre «Rechtliches ABC der Prostitution» herausgegeben.