Osteuropäische Haushaltshilfen dürfen nicht pflegen
Berlin/dpa. - Haushaltshilfen aus Osteuropa dürfen hilfsbedürftige Menschen nur betreuen, nicht aber pflegen. Die Grenzen seien dabei jedoch fließend, berichtet die Zeitschrift «Finanztest».
Die von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit vermittelten Haushaltshilfen aus Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, Ungarn, der Tschechischen Republik, Bulgarien oder Rumänien werden an Haushalte mit pflegebedürftigen Menschen vermittelt. Ihr Einsatz ist deutlich billiger als die Beschäftigung eines professionellen Pflegedienstes, so «Finanztest».
Die Helfer dürfen putzen, Wäsche waschen und kochen. Den pflegebedürften Menschen beim Waschen zu helfen, könne noch legal sein, so Finanztest. Klar verboten sei jedoch zum Beispiel die Wundversorgung oder Medikamentengabe. Und bei vielen Tätigkeiten, etwa der Begleitung zur Toilette, seien die Grenzen fließend. Familien mit einem pflegebedürftigen Angehörigen sind deshalb meist auf die zusätzliche Betreuung durch einen Pflegedienst angewiesen.