MZ-Leserforum: Hinterbliebenenrente MZ-Leserforum: Hinterbliebenenrente: Was einem nach dem Tod des Ehepartners zusteht

Halle (Saale) - Stirbt der Ehepartner, können Hinterbliebene zumeist eine entsprechende Rente, die Witwen- oder Witwerrente, beziehen. Ihre Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nicht selten können zudem Abschläge erhoben werden. Die Gesetzeslage ist hier ziemlich kompliziert.