Mietrechtstipp Mietrechtstipp: Nachbarn müssen lauten Sex nicht dulden
Berlin/dpa. - Lautes Streiten, dröhnende Musik und heftigesStöhnen beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden. Darauf weist derDeutsche Mieterbund in Berlin hin. Der Geschlechtsverkehr könne nicht mehr zum «normalen Mietgebrauch» gerechnet werden, wenn das Paardabei so laut ist, dass die Mitbewohner des Hauses nachts aufwachen.Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg hervor (Az.:18(11) C 766/94).
Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldesvon bis zu 500 000 Mark (rund 255 000 Euro) oder Ordnungshaft von biszu sechs Monaten verboten, nach 22.00 und vor 6.00 Uhr die Nachtruheim Mietshaus zu stören, «insbesondere durch lautes Gestöhne,Geschreie und Gerede», zitiert der Mieterbund das Urteil. In einemanderen Fall sahen die Richter des Amtsgerichts Warendorf im lauten«Stöhnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestoßeneJippie-Rufe» eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn (Az.: 5 C414/97).