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Leserforum Leserforum: Sicher surfen

16.02.2014, 16:07
Verschlüsselt für den Computer- oder Mail-Zugang sollte nie Namen von Familienmitgliedern oder Haustieren enthalten und muss mindestens acht Zeichen lang sein.
Verschlüsselt für den Computer- oder Mail-Zugang sollte nie Namen von Familienmitgliedern oder Haustieren enthalten und muss mindestens acht Zeichen lang sein. dpa Lizenz

Halle (Saale)/MZ - Günther S., Dessau-Roßlau: Ich bekomme viele Spam-Mails, betrügerische Mails. Was kann ich tun, damit den Absendern das Handwerk gelegt wird?

Antwort: Sie sollten zunächst den jeweiligen Absender der Spam-Mail als Spam in Ihrem E-Mail-Account kennzeichnen. In der Folge werden diese Spams von vornherein abgewehrt. Da es Ihnen vor allem auch darum geht, den Straftätern auf die Schliche zu kommen: Nutzen Sie das elektronische Polizeirevier im Internet unter www.polizei.sachsen-anhalt.de. Hier können Sie den Hinweis geben, dass Sie Spams mit strafbaren Inhalten erhalten haben. Die Hinweise kommen dann auf den Tisch der örtlichen Polizeireviere, die diese an die zuständigen Fachbereiche weiterleiten. Unter Umständen wird man sich auch mit Ihnen in Verbindung setzen. Das Nutzen des elektronischen Polizeireviers ist insofern sinnvoll, da die Polizei nur Delikte aufklären kann, von denen sie Kenntnis erhält.

Undine R., Eisleben: Wie kann ich mich gegen sogenannte Spam-Mails mit unerwünschter Werbung wehren? Könnte sich dahinter auch eine Straftat verbergen?

Antwort: Im Internet sind dies Werbemails, die an viele Internet-Nutzer gleichzeitig versandt werden. Alles Erdenkliche wird angeboten, aber das allein ist keine Straftat. Strafbar wird die Sache bei sogenannten Phishing-Mails oder auch bei Angeboten mit pornografischen oder beleidigenden Inhalten. Kommen pornografische Angebote aus dem Ausland - in vielen Ländern der Welt ist der Versand von Pornografie nicht strafbar - ist es im Gegensatz zur Herkunft aus Deutschland etwas anders. Dies stellt einen Verstoß gegen Strafrechtsnormen dar. Derartige Sachverhalte können ebenso wie auch andere Mails mit strafbaren Inhalten bei der örtlichen Polizeibehörde beziehungsweise dem elektronischen Polizeirevier angezeigt werden. Zudem stellt das Zusenden einer Werbe-E-Mail gegenüber einem Verbraucher ohne seine ausdrückliche Einwilligung in den meisten Fällen eine unzulässige Belästigung dar. Ausnahmen regelt der § 7 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Nutzer kann in Fällen der unzulässigen Belästigung vom Werbenden Beseitigung beziehungsweise Unterlassung verlangen.

Torsten L., Bitterfeld-Wolfen: Angenommen, mein Rechner wird von jemandem gekapert und es wird eine Straftat begangen. Wie sieht das mit der Haftung aus?

Antwort: Zunächst gilt die Betreiberhaftung. Sind auf Ihrem Rechner aber alle notwendigen Schutzmaßnahmen erfolgt, wie zum Beispiel die Installation eines Virenschutzprogrammes oder die Einrichtung eines persönlichen, passwortgeschützten Zugangs, wird der Einzelfall geprüft. In einem möglichen Ermittlungsverfahren werden dann Tatsachen zur Schuld oder Unschuld des Betroffenen festgestellt, sodass die Gerichte anschließend die Haftung im jeweiligen Fall klären können.

Carsten H., Eisleben: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Was passiert, wenn jemand mein Wlan ungefragt benutzt und Dummheiten im Netz anstellt? Wer wird da belangt?

Antwort: Es kommt darauf an. Wenn Sie Ihr Wlan offen betreiben, haften Sie für alles, was von Ihrem Netz aus passiert. Schützen Sie Ihr Wlan mit einem Passwort und den üblichen Schutzmaßnahmen, sind Sie erst einmal aus der Haftung raus und die Schuldfrage wird polizeilich ermittelt.

Rita W., Dessau-Roßlau: Wieso soll man eigentlich immer den Namen und das Passwort für das Wlan ändern? Man kriegt die Angaben doch mitgeliefert.

Antwort: Genau darum geht es. Die angegebenen Zugangsdaten sind Werkseinstellungen. Dabei handelt es sich meist um den Namen des Gerätes und ein Passwort. Für Hacker ist es ein Leichtes, anhand des Gerätenamens den Zugang herauszufinden und schon ist Ihr Wlan geknackt. Benennen Sie daher schnellstmöglich Ihr Wlan um und vergeben Sie ein sicheres Passwort, das mindestens 20 Zeichen lang ist. Das Gleiche gilt übrigens auch für Webcams und Telefonanlagen.

Saskia E., Halle: Ich kann mir meine Passwörter immer nicht merken. Wo bewahre ich sie denn nun am besten auf?

Antwort: Passwörter sollten niemals unverschlüsselt auf dem PC abgelegt werden oder auf dem berühmten Notizzettel am Bildschirm kleben. Wer sich Passwörter notieren will, sollte diese stattdessen auf Papier unter Verschluss halten oder notfalls auf dem Rechner in einer verschlüsselten Datei ablegen.

Paul O., Halle: Auf meinem neuen Laptop ist ein Virenschutzprogramm installiert. Laufend werde ich zu einem Abo-Abschluss aufgefordert. Ich möchte aber ein anderes Schutzprogramm nutzen. Was kann ich tun?

Antwort: Sie sollten das vorinstallierte Programm komplett deinstallieren. Dann öffnen sich auch keine Fenster mehr mit der Aufforderung zu einem Abo-Abschluss. Danach können Sie die von Ihnen gewählte Software neu installieren. Bedenken Sie, dass Virenschutzprogramme nur nach bereits bekannten Viren suchen, selbst programmierte bleiben unerkannt. Zudem kann ein Virenscanner von Schadsoftware ausgehebelt werden.

Conny N., Freyburg: Wie kann ich meinen PC außer mit einem Virenschutzprogramm noch schützen?

Antwort: Sehr wichtig ist, dass Sie regelmäßig die Updates für Ihr Betriebssystem - zum Beispiel Windows oder Mac OS - machen. Viele Viren gelangen auf Computer, weil sie bestehende Sicherheitslücken nutzen. Diese können mit Updates aber geschlossen werden. Am besten stellen Sie die automatische Update-Aktualisierung ein. Wenn möglich sollten Sie außerdem zwei passwortgeschützte Accounts an Ihrem Rechner einrichten. Einen mit allen Zugriffsrechten und einen zweiten für Ihr tägliches Arbeiten am Computer. Wenn bei einem Hackerangriff nur der zweite geknackt wird, greift der Virus auch nur in diesen PC-Bereich ein.

Kurt Z., Halle: Ich habe noch Windows XP auf meinem Rechner. Gibt es da auch noch Updates?

Antwort: Nein. Ab Anfang April wird Microsoft keine Updates mehr für Windows XP anbieten. Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig auf ein anderes Betriebssystem umsteigen, damit ihr Computer weiterhin sicher ist.

Thomas G., Halle: Ich habe den Arbeitgeber gewechselt. Kann ich die von mir bei meinem alten Betrieb gespeicherten Daten löschen lassen?

Antwort: Die personenbezogenen Daten eines Beschäftigten sind zu löschen, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Allerdings unterliegen Beschäftigtendaten vielfach gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Arbeitszeitgesetz benannt sind.

Beatrix F., Naumburg: Kann ich herausbekommen, welche Daten mein alter Arbeitgeber von mir gespeichert hat?

Antwort: In aller Regel besteht ein unentgeltlicher Auskunftsanspruch nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz über alle zur Person des Betroffenen gespeicherten Daten. Darüber hinaus kann ein vertraglicher Anspruch auf Einsicht in die Personalakte gegeben sein, sofern diese noch vorhanden ist.

Maik M., Saalekreis: In meiner Firma haben wir eine neue Software installiert. Der Softwarehersteller bietet eine Schulung an, die ich für einen Mitarbeiter nutzen möchte. Gibt es eine Förderung für die Lehrgangsgebühren?

Antwort: Das Programm „Sachsen-Anhalt Weiterbildung“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet für kleine und mittelständische Unternehmen Zuschüsse zu den anfallenden Weiterbildungsgebühren, eventuellen Übernachtungs- und Reisekosten an. Die Zuschüsse können in Höhe von bis zu 70 Prozent der genannten Kosten auf Antrag gewährt werden. Näheres ist unter der kostenfreien Hotline 0800 5600757 der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu erfragen.

Peter F., Harzkreis: Könnte ich als Privatperson auch einen Kostenzuschuss erhalten, wenn ich einen Software-Weiterbildungs-Lehrgang besuchen möchte?

Antwort: Auch Privatpersonen können auf Antrag für einen Weiterbildungslehrgang in Sachen IT-Sicherheit einen Zuschuss für die anfallenden Weiterbildungsgebühren erhalten. Bis zu 90 Prozent der Lehrgangsgebühren können von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Betreffende in einem Angestelltenverhältnis befindet oder es sich um einen Arbeitslosen ohne Leistungsbezug handelt. Zudem muss er eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium vorweisen, muss sich sein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt befinden und müssen sich die Lehrgangsgebühren auf mindestens 1.000 Euro belaufen. Mehr Infos dazu können unter der kostenfreien Hotline 0800 5600757 der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfragt werden.

Fragen und Antworten notierten Dorothea Reinert und Kornelia Noack.