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Kein «Grenzkrieg» mit Nachbarn: Grundstücke richtig vermessen

Von Stephanie Hoenig 24.09.2007, 06:57

Hamburg/Berlin/dpa. - Grenzstreitigkeiten gibt es nicht nur zwischen Staaten. Auch wenn ein Haus gebaut, ein Zaun gezogen oder eine Garage errichtet werden soll, ist Kenntnis über den Grenzverlauf wichtig: Nachbarn achten auf ihre Grundstücksgrenze oft sehr genau.

Das örtliche Vermessungsamt stellt die Grenzen fest. «Der Grundstücksverlauf ist bei den meisten Grundstücken durch Grenzmarkierungen festgelegt», erklärt Winfried Hawerk vom Hamburger Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV). Diese Markierungen können Grenzsteine aus Granit oder Beton sein, Kunststoffmarkierungen mit Kreuzen auf der Oberfläche oder Ähnliches. Die Mitte des Kreuzes markiert den Grenzpunkt. Zwischen zwei Grenzzeichen liege in der Regel eine geradlinige Strecke, sagt Hawerk. Zusätzlich seien beim Vermessungsamt alle Grenzen im sogenannten Kataster aufgeführt.

Um Konflikten vorzubeugen, ist es ratsam, die Nachbarn vor Beginn der Arbeiten über das Vorhaben zu unterrichten. «Im einfachsten Fall machen sich die Nachbarn gemeinsam auf die Suche nach den Grenzmarkierungen», sagt Hawerk. Werden Zeichen gefunden, können die Eigentümer relativ sicher sein, die genaue Grenze gefunden zu haben.

Oft fehlen aber die Grenzsteine, oder sie sind durch Bauarbeiten oder das Verfüllen des Grundstücks unkenntlich geworden. «Um hier seine Grenzen zu finden, kann ein Bauherr beim Neubau zuerst beim zuständigen Bauamt nachfragen, bei dem er auf jeden Fall einen Bauantrag stellen muss», rät der Fachbuchautor und Architekt Thomas Drexel aus Augsburg. Hat der Eigentümer dort keinen Erfolg, könnten schriftliche Unterlagen über den Grenzverlauf beim Vermessungsamt angefordert werden. In manchen Fällen reichten diese auch nicht aus. Dann müsse ein Experte des Katasteramtes oder ein freiberuflicher, speziell für Katastervermessungen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur eine Grenzwiederherstellung vornehmen.

Eine solche Aktion ist zwar teuer, beugt aber oft nervenaufreibendem Nachbarschaftsärger vor. «Etwa 1500 Euro muss der Grundstücksbesitzer für die Neuvermessung einplanen», erklärt Hawerk. Bei der Grenzwiederherstellung wird ein Abmarkungsprotokoll angefertigt, das von den Beteiligten oder ihren Vertretern unterschrieben wird. Abwesenden Beteiligten schickt das Vermessungsamt einen sogenannten Abmarkungsbescheid.

«Auf keinem Fall dürfen Eigentümer einen Grenzstein ausgraben und neu setzen oder einen schief stehenden Grenzstein gerade rücken», warnt Hawerk. Das Vermessungs- und Katastergesetz bestimme, dass Vermessungsmarken nur von den zuständigen Stellen eingebracht, in der Lage verändert oder entfernt werden dürfen. Zuwiderhandlungen seien Ordnungswidrigkeiten und könnten mit Geldstrafen geahndet werden.

Große Grundstücke werden oft geteilt. «In diesem Fall muss die Grenze nach dem Willen der Eigentümer ermittelt werden», sagt Werner Langner vom Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Berlin. Am Ort würden dann die Grenzpunkte mit den Eigentümern festgelegt und ein Protokoll angefertigt. Die neuen Grenzen werden zusätzlich im Liegenschaftskataster eingetragen. Die Bestimmungen über Vermessungen seien allerdings Ländersache, so dass die Ausführungsbestimmungen variieren können. In Bayern beispielsweise dürfe nur das Vermessungsamt Grenzen vermessen.

Informationen: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI), Luisenstraße 46, 10117 Berlin; Telefon: 030/240 83 83.

Vermessungsingenieure im Netz: www.bdvi.de