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Kampfhunde: Einreise in mehreren Ländern verboten

09.05.2008, 12:13

Bonn/dpa. - Besitzer mancher Hunderassen dürfen mit ihren Tieren nicht ohne weiteres oder überhaupt nicht in bestimmte Länder reisen. Das gilt vor allem für sogenannte Kampf-, aber auch für Wach- und Schutzhunde wie Rottweiler.

Deren Besitzer sollten daher nicht auf gut Glück losfahren. Darauf macht der Deutsche Tierschutzbund in Bonn aufmerksam.

Wer zum Beispiel in Frankreich Urlaub machen möchte, muss seinen Pitbull oder Mastiff sowie Doggen zu Hause lassen. Ob der Halter ein Zuchtbuch hat oder nicht, spielt keine Rolle. American Staffordshire Terrier und Tosas dürfen dagegen mitgenommen werden, wenn der Halter ein offiziell anerkanntes Zuchtbuch vorlegt.

Allerdings wird nicht jedes in Deutschland anerkannte Zuchtbuch auch von Frankreichs Behörden akzeptiert - deshalb rät der Tierschutzbund Haltern, sich vorher zu informieren. Darf der Hund ins Land, muss ihn grundsätzlich ein Erwachsener führen - und zwar an der Leine und mit Maulkorb.

Nach Dänemark ist die Einreise mit Pitbull-Terriern und Tosas sowie deren Kreuzungen verboten. Auch Ungarn lässt Hunde zahlreicher Rassen die Landesgrenzen nicht passieren. In den Niederlanden ist die Einreise mit Pitbulls und Hunden, die ihnen ähnlich sehen, verboten. Das bedeutet etwa für Besitzer von American Staffordshire Terriern, dass sie auf jeden Fall die Zuchtpapiere dabeihaben müssen. Sonst kann der Hund wie auch in Frankreich beschlagnahmt oder sogar eingeschläfert werden.