Jobpause fürs Kind Jobpause fürs Kind: Das sollte man über Elterngeld und Elternzeit wissen

Nach der Geburt seiner Tochter hat sich Holger Wagner zwei Monate Elternzeit genommen. „Uns war wichtig, dass wir diese besondere Zeit gemeinsam erleben können“, sagt der Ingenieur aus Essen. Im Dezember und im Januar blieb er deshalb bei der Familie. Ende des Jahres soll noch ein weiterer Monat dazukommen: „Dann lernt unser Kind womöglich gerade laufen, da wäre ich gern dabei.“ Die Entscheidung dafür fiel leichter, weil sie vom Staat gefördert wird: In den drei Monaten erhält Wagner Elterngeld.
Nicht nur Angestellte haben Anspruch auf Elterngeld
„Das Elterngeld ist ein Anspruch gegenüber dem Staat, den ein Elternteil hat, wenn er sich um sein Kind kümmert und deshalb nicht voll arbeiten kann“, erklärt Bettina Trojan. Sie ist Rechtsanwältin in Köln. Die Elternzeit ist dagegen ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der muss seinen Mitarbeitern ermöglichen, nach bis zu drei Jahren Elternzeit pro Kind ins Unternehmen zurückzukehren.
In aller Regel liegt das Elterngeld bei rund zwei Dritteln des bisherigen Nettoeinkommens. Dabei haben keineswegs nur Angestellte Anspruch auf die Unterstützung: „Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die ein Neugeborenes daheim haben und die Anforderungen erfüllen - also auch der Student oder die Hausfrau“, erläutert Trojan. Leben die Eltern getrennt, kann nur der Elternteil die Förderung beziehen, bei dem das Kind lebt.
Für insgesamt 14 Monate fördert der Staat die Auszeit. Das gilt jedoch nur, wenn sich beide Partner mindestens zwei Monate an der Elternzeit beteiligen - sonst wird die Förderung nur für ein Jahr gezahlt.
Auch mit Teilzeit Recht auf vergleichbaren Job
„Seit der Einführung des Elterngeldes hat sich die Väterbeteiligung kontinuierlich gesteigert“, sagt Verena Herb, Sprecherin des Familienministeriums. Dennoch beanspruchen weiterhin vor allem Frauen die Förderung: 96 Prozent der Mütter bezogen für ihre 2012 geborenen Kinder Elterngeld. Dagegen nutzten nur rund 29 Prozent der Väter die bezahlte Auszeit. Und auch dann meist nur kurz: „Im Schnitt beziehen Mütter 11,7 Monate Elterngeld“, sagt Herb. Bei den Vätern sind es 3,2 Monate.
Nach der Elternzeit haben Mütter und Väter ein Anrecht auf die Rückkehr auf ihren alten - oder einen vergleichbaren - Arbeitsplatz. Doch wenn Mitarbeiter Teilzeit arbeiten wollen, stellen sich manche Arbeitgeber quer. Oft heißt es dann, es gibt keine passende freie Stelle. Betroffene sollten sich damit jedoch nicht abspeisen lassen: „Vor allem während der Elternzeit ist das kein Argument, mit dem ein Unternehmen vor dem Arbeitsgericht durchkommt“, erklärt Anwältin Trojan.
Mit dem Elterngeld-Plus früher zurück in den Beruf
Neue Regeln für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren werden, sollen die Elternzeit flexibler machen: Sie kann künftig auf drei Abschnitte verteilt werden - statt wie bisher auf zwei. „Der Arbeitgeber muss lediglich sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit informiert werden“, sagt Herb. Bis zu zwei Jahre Elternzeit können in Zukunft zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden - bislang war das nur für ein Jahr möglich. Die Mitteilungsfrist an den Arbeitgeber liegt dann bei 13 Wochen.
Mit der Neuregelung der Elternzeit wurde auch das Elterngeld-Plus eingeführt. Es soll Müttern die frühzeitige Rückkehr in den Beruf erleichtern. Statt wie bisher für 14 Monate gibt es nun die Möglichkeit, für 28 Monate Elterngeld-Plus zu beziehen - das ist dann aber nur halb so hoch. Außerdem werden neue Bonusmonate eingeführt: „Wenn beide Elternteile mindestens vier Monate gleichzeitig 25-30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, gibt es einen Partnerschaftsbonus“, erläutert Herb. Das Paar kann dann bis zu 36 Monate Elterngeld beziehen.
Nicht alle Einkommensgruppen profitieren
Wenn das künftig länger geht, hätten wir das sicher auch genutzt, erzählt Ingenieur Wagner. Aber er übt auch Kritik: „Ohne Beratung ist es bald nicht mehr möglich, das passende Modell zu finden.“ Das Elterngeld sei eine gute Möglichkeit, mehr Zeit für die Familie zu haben, allerdings würden davon nicht alle Einkommensgruppen profitieren. „Ich bin froh, dass ich nicht in einer finanziellen Situation bin, die mich zwingt, nach der Geburt gleich wieder zu arbeiten.“ Bei anderen Paaren auf der Geburtsstation sei das trotz Elterngeld der Fall gewesen: „Bei einem Krankenpfleger sind zwei Drittel vom Netto eben nicht viel.“ (dpa)