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7 Mythen im Check Warum sich ein Bafög-Antrag öfter lohnt, als man denkt

Bafög zu beantragen, kann mühsam sein. Ist es den Aufwand überhaupt wert? Der Check zeigt: in vielen Fällen schon. Worauf Studis bei der Antragstellung achten müssen, um sich die Förderung zu sichern.

Von Hilde Kraatz, dpa Aktualisiert: 05.09.2024, 10:22
Bafög können Studierende auch online beantragen: Der digitale Antrags-Assistent hilft beim korrekten Ausfüllen.
Bafög können Studierende auch online beantragen: Der digitale Antrags-Assistent hilft beim korrekten Ausfüllen. Christin Klose/dpa-tmn

Magdeburg - Der Bafög-Antrag kann Studierende Zeit und Nerven kosten. Doch oft sind die Chancen auf die Förderung besser als gedacht. Sieben Mythen zum Bafög-Antrag im Check. 

Mythos 1: Den Bafög-Antrag sollte man immer online stellen.

Das ist kein Muss. Man kann wählen zwischen einem Antrag in Papierform oder einem Online-Antrag. Laut Stefan Grob, Pressesprecher des Deutschen Studierendenwerks, hat der Online-Antrag Vorteile: „Es gibt über den digitalen Antragsassistenten Bafög-Digital gute Hilfestellungen. Es wird auch überprüft, ob die Angaben vollständig und plausibel sind.“ Bafög online beantragen kann man auf der Seite „bafoeg-digital.de“ oder in der Bafög-Digital-App

Bevorzugt bearbeitet werden Online-Anträge aber nicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt klar: „Bafög-Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim zuständigen Bafög-Amt bearbeitet.“

Das Deutsche Studierendenwerk warnt außerdem: Auf keinen Fall denselben Bafög-Antrag mehrfach (also noch zusätzlich per E-Mail oder per Post) senden. Das verursache einen hohen Zuordnungsaufwand im Bafög-Amt und fresse kostbare Zeit, die der Antragsbearbeitung verloren gehe.

Mythos 2: Der Bafög-Antrag ist so kompliziert, dass man ihn kaum allein ausfüllen kann.

Laut BMBF ist der Antrag nicht kompliziert – aber gerade bei einem Erstantrag durchaus aufwendig, weil viele Informationen zusammengetragen werden müssen. Für Folgeanträge gibt es vereinfachte Formulare.

Auf sich allein gestellt ist man bei der Antragstellung nicht. Laut Bundesministerium sind sowohl bei Bafög-Digital als auch auf den Formblättern bei der analogen Antragstellung Erläuterungen eingefügt, die das Ausfüllen erleichtern. Viele Studierendenwerke haben außerdem Checklisten und beraten zur Antragstellung, sagt Stefan Grob. Wer telefonisch Hilfe einholen möchte, ruft bei der kostenlosen Bafög-Hotline 0800 223 63 41 an.

Neben dem Antragsassistenten Bafög-Digital gibt es auch private Dienstleister, die durch den Antrag führen und helfen. Basierend auf einem Test aus dem Jahr 2022 hält Stiftung Warentest diese allerdings für verzichtbar.

Mythos 3: Der Bafög-Antrag darf nicht nach Studienbeginn eingehen.

Das stimmt nicht, ein Bafög-Antrag kann auch nach Studienbeginn gestellt werden und lohnt sich sogar noch in späteren Semestern. „Geld erhält man allerdings immer erst ab dem Monat der Antragstellung. Eine Förderung kann nicht rückwirkend erteilt werden“, teilt das BMBF mit.

Stefan Grob empfiehlt daher, einen Antrag zu stellen, sobald die Studienplatzzusage da ist. Auch, wenn die erforderlichen Unterlagen noch nicht vollständig sind. Die können später einfach nachgereicht werden. „Sogar eine kurze handschriftliche Notiz ans Bafög-Amt reicht schon aus, um das Bafög für den gerade laufenden Monat zu sichern“, so Grob.

Mythos 4: Fehlerhafte Bafög-Anträge werden sofort abgelehnt.

Auch das ist falsch. Ein Antrag wird laut BMBF ausschließlich abgelehnt, wenn jemand nicht Bafög-berechtigt ist. „Fehlerhafte Anträge verlängern aber die Bearbeitungszeit“, so Grob. Schließlich muss das Amt bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben Nachfragen stellen und die antragstellende Person muss Informationen und Unterlagen nachreichen.

Mythos 5: Wer schon einmal abgelehnt wurde, kann keinen neuen Bafög-Antrag stellen.

Das stimmt nicht. Ein erneuter Antrag ist möglich und kann sich lohnen, wenn sich die Umstände geändert haben. „Zum Beispiel kann sich das Einkommen der Eltern wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Renteneintritt drastisch verringern, wodurch ich dann doch Bafög-berechtigt bin“, so Stefan Grob. Auch wenn die Freibeträge angehoben wurden, kann man laut BMBF unter Umständen dann doch förderberechtigt sein.

Mythos 6: Bafög können nur deutsche Staatsbürger beantragen.

Nein, auch Ausländerinnen und Ausländer können gefördert werden. Allerdings nur, wenn sie eine Bleibeperspektive haben. „Gute Chancen hat, wer schon länger in Deutschland gelebt hat, dauerhaft in Deutschland bleiben will und das auch darf“, sagt Grob. Das BMBF hat Informationen zum Bafög für Menschen ohne deutschen Pass online zusammengestellt.

Mythos 7: Meine Eltern verdienen zu viel: Ein Antrag lohnt sich gar nicht.

Das kommt darauf an. Laut Stefan Grob gilt das längst nicht immer. Ihm zufolge lohnt sich ein Bafög-Antrag sehr oft doch, „weil zumindest eine Förderung mit einem Teilbetrag möglich sein kann“. Und selbst eine geringe Förderung hat zusätzlich den Vorteil, dass man damit von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden kann.

Eine fixe Grenze, wie viel Eltern verdienen dürfen, damit man Bafög-berechtigt ist, existiert nicht. Denn es gibt verschiedene Freibeträge - je nachdem, ob die Eltern zum Beispiel verheiratet sind oder ob sie noch weitere unterhaltsberechtigte Kinder haben. Das Deutsche Studierendenwerk nennt als ungefähren Richtwert für eine Teilförderung ein Eltern-Einkommen von 40.000 Euro pro Jahr - vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten. Beträgt das jährliche Nettoeinkommen etwa 20.500 Euro oder weniger, könne eine Bafög-Vollförderung in Betracht kommen.

Bei einer ersten Orientierung kann der unverbindliche Bafög Rechner des BMBF helfen. „Die Verlässlichkeit des Ergebnisses hängt dabei wesentlich von der Korrektheit der eingegebenen Daten ab“, so das BMBF.