Beruf und Familie Kinderkrankentage: Wie Eltern gut regeln, wer daheim bleibt
Wird das Kind krank, muss es meist schnell gehen: Wer bleibt zu Hause und kümmert sich? Eltern sollten möglichst schon vorab Absprachen für eine gute Aufteilung treffen.
Berlin - Ist das Kind erst krank, bleibt meist nicht viel Zeit für lange Überlegungen. Wer im Vorfeld nichts abgesprochen hat, wählt dann oft die offensichtlichste Variante der Kinderbetreuung, wie Nancy Meckert berichtet. Die Coachin berät Menschen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
„In den meisten Fällen ist es die Mutter, die dann zu Hause bleibt“, sagt sie. „Mütter übernehmen noch immer einen Großteil der Sorgearbeit, arbeiten oft in Teilzeit und sehen sich eher in der Situation, den Job ruhen zu lassen.“
Sich als Team sehen
Doch das könne schnell zu Frust und Unmut führen. Besser sei es, als Eltern so früh wie möglich ins Gespräch zu kommen und zu überlegen, wie die Betreuung des Kindes im Krankheitsfall sichergestellt werden kann. Dabei gehe es nicht darum, gegeneinander zu argumentieren, sondern sich als Team zu verstehen. Diese Fragen können helfen:
- Wo liegen aktuell jeweils die beruflichen Prioritäten?
- Wer ist flexibler?
- Welche Lösung ist für uns beide im Moment die geeignete?
Immer wieder überprüfen
„Das klärt man nicht einmal und damit ist es erledigt“, erklärt Meckert weiter. „Unsere Bedürfnisse verändern sich. Wir sollten immer wieder reflektieren, wie es uns mit der Situation geht.“ Die offensichtlichste Option sei jedenfalls nicht unbedingt die beste. Stattdessen sollten alte Rollenmuster hinterfragt und geschaut werden, ob sich alle Beteiligten fair behandelt fühlten.
Gut zu wissen: Kinderkrankentage, für die Eltern bis zu einer bestimmten Anzahl Kinderkrankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten, lassen sich zwischen Elternteilen flexibel verschieben. „Es ist theoretisch bis zum vollen Umfang möglich, die Kinderkrankentage auf den anderen Elternteil zu übertragen, sofern beide Arbeitgeber zustimmen“, sagt Petra Heinevetter von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Im neuen Kalenderjahr kann man die Aufteilung dann wieder neu gestalten.“