Heizanlagen Heizanlagen: Effiziente Energienutzung
Halle/MZ. - Gabriele S., Mansfeld: Kann ich bei meiner Bestandskesselanlage im Haus Warmwasser und Heizung trennen? Da ich oft mehrere Tage nicht da bin, ist es uneffektiv, wenn beides ständig anliegt.
Antwort: Das ist möglich. Entweder ist Ihre Bestandskesselanlage bereits mit einem solchen Regelsystem versehen und müsste nur entsprechend eingestellt werden. Oder aber das Kesselsystem müsste mit einem solchen Regelsystem ausgestattet werden. Sie sollten sich unter diesem Aspekt an eine Fachfirma wenden.
Gernot F., Aschersleben: In einem Prospekt habe ich gelesen, dass eine Wärmepumpe aus der Luft Wärme zieht, diese dann wieder abgibt und die Heizung betreibt. Gibt es das tatsächlich und was wäre der Vorteil? Ich kenne das nur als Erdwärmeheizung.
Antwort: Die "Luft-Wärmepumpe" gibt es. Vom Prinzip her funktioniert sie ähnlich der Erdwärmepumpe. Das Kältemittel wird durch die Außenluft verdampft, vom Verdichter abgesaugt und auf ein höheres Temperaturniveau gehoben. Das Heizgas kondensiert am Heizungswasser, somit wird geheizt. Allerdings sind alte Heizkörper mit einer Vorlauftemperatur von
75 Grad Celsius dafür nicht geeignet. Eine niedrige Vorlauftemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius muss schon gewährleistet sein. Der Vorteil einer Luft-Wärmepumpe gegenüber der Erdwärmepumpe besteht in den geringeren Investitionskosten, da ein aufwendiger Brunnenbau oder der Bau eines Erdkollektors sowie eine Tiefenbohrung entfallen.
Eckhard S., Quedlinburg: Ich habe eine Stadtgaszentralheizung und erwäge, in unser kleines Haus eine Wärmepumpenanlage einzubauen. Mir wurde gesagt, dass damit eine Energieeinsparung bis zu 75 Prozent möglich wäre und eine Raumtemperatur von 22 Grad Celsius gegeben sei. Wie sehen Sie das?
Antwort: Ein solcher Effekt könnte möglich sein. Allerdings muss bei der Installation einer Wärmepumpe beachtet werden, dass mit dem angeschlossenen Heizsystem eine niedrige Vorlauftemperatur des Heizungswassers von 35 bis
40 Grad Celsius gewährleistet werden kann. Der Einsatz der Wärmepumpe wäre bei sehr hoher Vorlauftemperatur unwirtschaftlich. Zudem setzt eine Wärmepumpe voraus, dass das Haus gut wärmegedämmt ist und sich somit der Gesamtwärmebedarf des Hauses niedrig halten lässt. Im Auge haben sollten Sie weiterhin, dass die Heizflächen Ihres Hauses den niedrigen Vorlauftemperaturen des Heizungswassers angepasst werden. Je niedriger die Temperatur wird, mit der geheizt wird, desto größer muss die Heizfläche sein. Danach empfiehlt sich bei einer Wärmepumpe eine Fußboden- oder Wandheizung beziehungsweise der Einsatz von Konvektoren.
Walter K., Halle: Ich wohne in einem Plattenbau-Block, der über eine Einrohrheizung beheizt wird. In der Nacht strahlt unsere Heizung fast so viel Wärme ab wie am Tag, obwohl sie um zehn Grad Celsius abgesenkt ist. Kann man die Heizung nachts nicht ganz abstellen und gibt es eine gesetzliche Regelung zur nächtlichen Temperaturabsenkung der Heizung?
Antwort: Eine Einrohrheizung kann nachts nicht generell abgestellt, sondern nur in der Temperatur abgesenkt werden. Die nächtliche Temperaturabsenkung der Heizung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel ist eine nächtliche Absenkung der Vorlauftemperatur um zehn bis 15 Grad Celsius üblich.
Dieter B., Gatersleben: Wir haben seit 1993 eine konventionelle Ölheizung mit normalem Brenner. Jetzt muckert sie ab und zu und verrußt leicht. Sollte der Brenner ausgetauscht werden oder wäre generell eine Umstellung auf Gas ratsam?
Antwort: Falls der Brenner nicht mehr die entsprechenden Abgaswerte bringt, sollte der Brenner beziehungsweise, in Abhängigkeit von den Kosten, der Kessel ausgetauscht werden. Was Gas- oder Ölheizung anbelangt: Von zeitweiligen Kapriolen abgesehen, liegt der Heizölpreis langfristig betrachtet unter dem Preis für Erdgas. Da Sie bereits in die Ölheizung investiert haben, sollten Sie bei dem Energieträger Heizöl bleiben. Sollten Sie sich für einen Komplettaustausch entscheiden, wäre die Öl-Brennwert-Technik empfehlenswert.
Joachim K., Weißenfels: Wie oft muss ich meine Tankanlage überprüfen lassen?
Antwort: Tankanlagen mit einem Fassungsvermögen ab 1 000 Liter müssen bei der Inbetriebnahme geprüft werden. Das ist seit 1996 gesetzlich vorgeschrieben. Tankanlagen in einem Schutzgebiet, bei unterirdischen Rohrleitungen und mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10 000 Litern müssen im Abstand von fünf Jahren überprüft werden. Weitere Auskünfte zur Prüfungspflicht erteilen das Umweltamt und die Untere Wasserbehörde des Landkreises. Prüfungen übernehmen der Tüv oder ein anerkanntes Sachverständigenbüro.
Sylvia H., Radegast: Ich bin tagsüber nicht zu Hause. Kann ich, um Heizkosten zu sparen, die Anlage in meinem Haus in dieser Zeit vollständig abdrehen?
Antwort: Wenn Sie die Zimmertemperatur in Ihrer Abwesenheit um zwei Grad absenken, können Sie bereits Heizkosten sparen. Kühlt ein Haus aus, ist der Energiebedarf viel höher, um auf Zimmertemperatur gebracht zu werden. Bei längerer Abwesenheit können Sie die Heizanlage runterfahren.
Fragen und Antworten notierten
Sabine Ernst und Dorothea Reinert