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Schnittverbot naht Was Sie im Garten jetzt noch zurückschneiden sollten

Die Zeit läuft: Denn ab dem 1. März könnte ein Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Co. teuer werden. Für welche Gehölze in den wärmeren Monaten ein Schnittverbot gilt.

Von dpa 24.02.2025, 15:31
Unterschlupf und Brutstätte von Wildtieren: Vom 1. März bis 30. September dürfen bestimmte Gehölze nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden.
Unterschlupf und Brutstätte von Wildtieren: Vom 1. März bis 30. September dürfen bestimmte Gehölze nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden. Christin Klose/dpa-tmn

Berlin - Dieses Jahr schon die Büsche getrimmt? Viel Zeit bleibt nicht mehr, denn ab 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein landesweites Fäll- und Schnittverbot. Bestimmte Gehölze dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden. 

Der Grund: „Bäume und Sträucher sind für viele Wildtiere vor allem im Sommerhalbjahr enorm wichtig und werden zum Beispiel von Vögeln, Eichhörnchen, Baummardern und Igeln als Unterschlupf und Brutstätte genutzt“, sagt Biologin Ursula Bauer von Aktion Tier. 

Welche Gehölze sind tabu?

In den Blüten der Gehölze finden Insekten außerdem Nektar und die Früchte sind eine wichtige Nahrungsquelle für viele Tiere. Doch was heißt das für Gartenfreunde? Folgende Gehölze dürfen weder entfernt noch stark zurückgeschnitten werden:

  • Hecken
  • Sträucher inklusive Obststräucher
  • Gebüsche
  • Lebende Zäune (Strauchpflanzungen, die der Eingrenzung von Grundstücken dienen)

In den Sommermonaten auch verboten: das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, also der Rückschnitt bis etwa 20 cm über dem Boden. Als Hecke gelten im Übrigen auch ausdauernde Kletterpflanzen an Zäunen, Mauern oder Gebäuden.

Was dennoch erlaubt ist

Darf man im Sommer überhaupt etwas Holziges schneiden? Ganz verabschieden muss sich die Gartenschere nicht. So ist es etwa erlaubt, den Zuwachs des vergangenen Jahres zu kürzen oder auch Totholz auszulichten. Auch gegen leichte Formschnitte ist nichts einzuwenden.

Wichtig: Die Vorgaben des Artenschutzes müssen dabei immer eingehalten werden. „Befinden sich beispielsweise Eichhörnchenkobel, Igelunterschlüpfe oder Vogelnester mit Eiern im Gehölz, sind auch Pflegeschnitte tabu“, so Ursula Bauer. 

Wer sich nicht daran hält und seiner Hecke ohne Sondergenehmigung einen radikalen Schnitt verpasst (oder sie ganz beseitigt), muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Je nach Bundesland und Länge der Hecke ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro möglich.