Unwetter So sind Sturmschäden im Garten versichert
Der Sturm ist vorbeigezogen - da werden die Schäden im Garten sichtbar. Und jetzt? Welche Versicherung zahlt eigentlich für die Aufräumkosten, wenn Bäume umstürzen und Schaukeln abheben?
Berlin - Eine Gebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden am und im Wohnhaus durch Stürme, ab. Aber was ist eigentlich mit dem restlichen Grundstück?
„Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert.“ Das erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dazu gehören etwa Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installierte Leuchten.
„Auch Aufräumungskosten, die entstehen, weil beispielsweise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversichert“, so Hauner. Müssen Pflanzen erneuert werden, hängt es vom Vertrag, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Auch der Pool ist versichert
Ein Gartenschuppen, Carport, Garten- und Gewächshäuser etc. können zusätzlich über die Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung geschützt werden. Pools sind über beide Policen abgedeckt. Mobile Becken gelten als Hausrat, fest verbaute zählen zur Wohngebäudeversicherung.
Auch Garagen auf dem Grundstück sind entsprechend mit versichert, denn sie gelten als Nebengebäude. Auch darin untergestellte Gegenstände wie Rasenmäher, Fahrräder und das Werkzeug sind entsprechend versichert.
Voraussetzung Elementarschaden-Police
Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen übernehmen Unwetterschäden allgemein nur, wenn die Police Elementarschäden mit abdeckt. Viele Versicherer bieten diesen Baustein bei Neuverträgen bereits inklusive an. Es kann aber auch sein, dass er extra hinzugebucht werden muss. Zu den abgedeckten Schäden gehören alle Unwetterschäden, also auch nach Hagel oder Starkregen.