Flohmarkt bis Kleinanzeigen Gebrauchte Möbel kaufen: So machen Sie einen guten Fang
Auf dem Flohmarkt einen hübschen Beistelltisch entdeckt, im Netz eine schöne Kommode aus der Gründerzeit oder im Trödelladen einen günstigen Schreibtisch? Was Sie vor dem Kauf wissen sollten.
Backnang/Frankfurt (dpa/tmn) – - Es ist oft günstiger, man bekommt häufig ein Stück, das nicht jeder zu Hause stehen hat, und vielleicht sogar einen Tisch, Schrank oder Sekretär mit ganz eigener Geschichte und besonderem Charme: Möbel gebraucht zu kaufen, kann eine gute Idee sein. Angebote über (Online-)Kleinanzeigen, auf dem Flohmarkt oder in Trödelläden gibt es jedenfalls genug.
Doch auch hier gilt wie so oft bei Einkäufen: Genaues Hinsehen ist das A und O. „Riskant ist es aber, sich dabei allein auf Fotos zu verlassen“, warnt der Möbelexperte und Buchautor Olaf Günther aus Backnang („Clever Möbel kaufen“). Schließlich können Fotos retuschiert und mögliche Mängel nicht zu erkennen sein. Oder das Mobiliar sieht auf Fotos farblich anders aus als in der Realität.
Einmal alle Schubladen aufziehen
Schauen Sie sich also das Möbelstück nach Möglichkeit immer vor Ort an und prüfen Sie es auf etwaige Gebrauchsspuren. Sie können so auch dessen tatsächliche Größe besser sehen - und einschätzen, ob es überhaupt Platz in Ihrem Wohn-, Arbeits- oder Schlafzimmer hat.
Gucken Sie außerdem einmal genauer hin, vielleicht sogar mit einer Lupe, ob Sie Kratzer und andere Schäden entdecken. „Bei einem Sofa oder Sessel empfiehlt es sich, sich mal draufzusetzen“, so Günther. Bei Schränken und Kommoden sollte man testen, ob sich Türen und Schubladen mühelos öffnen lassen, bei Stühlen, ob die Beine und Armlehnen fest sind.
Sie sehen bei Holzmöbeln etwa zwei Millimeter große Löcher? Das kann ein Hinweis auf einen Holzwurm sein. Dessen Larven fressen sich durch Holz und hinterlassen dabei Hohlräume. Quillt aus den Löchern in Ihrer Wunschkommode auch noch Holzmehl, ist die Sache noch klarer: Finger weg!
Bei neueren gebrauchten Möbelstücken sei das Risiko, dass das Mobiliar von einem Holzwurm befallen ist, aber eher gering, sagt Günther. Denn: „Die heutigen Möbel sind selten massiv, sondern bestehen aus Holzwerkstoffplatten.“ Meist enthielten sie Leim, und die Oberflächen seien normalerweise beschichtet. Für Holzwürmer ist das alles in allem unattraktiv.
Das Möbelstück entspricht Ihren Vorstellungen? Oft ist es möglich, über den Preis zu verhandeln. Informieren Sie sich dafür am besten vorab, wie viel andere Anbieter für vergleichbare Möbelstücke verlangen. „Nur dann lässt sich realistisch ein Rabatt aushandeln“, sagt Günther. Nicht vergessen: Klären Sie gleich mit ab, ob und wann der Verkäufer das Möbelstück nach Hause liefert - und welche zusätzlichen Kosten damit verbunden sind.
Wann Sie Gewährleistungsansprüche haben
Schön, wenn das neue Möbelstück einen Platz in Ihrer Wohnung findet - und sich gut in die restliche Einrichtung einfügt. Aber was ist, wenn sich nach dem Kauf Mängel zeigen, die Schublade nicht aufgeht oder die Schranktür beim Öffnen abfällt?
Generell gilt: Auch ein Gebrauchtmöbel-Verkäufer – egal, ob privat oder gewerblich – muss dafür einstehen, dass die Ware in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Eine Hinweispflicht für normale Gebrauchsspuren gibt es zwar nicht. Ist die Ware aber mangelhaft, kann der Käufer gegebenenfalls sogenannte Gewährleistungsansprüche geltend machen. Das bedeutet: Der Verkäufer repariert ein mangelhaftes Produkt oder er liefert es neu aus.
Bei neuen Produkten beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. „Bei gebrauchten Waren dürfen Händler diese Frist vertraglich auf ein Jahr herabsetzen“, sagt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen.
Bei Transaktionen unter Privatleuten kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. In solchen Fällen erfolgt dann eine Vereinbarung etwa mit folgenden Worten: „Gekauft wie gesehen/besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Ein solcher Gewährleistungsausschluss müsse aber immer zwischen beiden Seiten individualvertraglich vereinbart sein, so Lassek.
Und: Wer Gebrauchtmöbel online kauft, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen – sofern man das Produkt von einem gewerblichen Händler erworben hat. Die Frist läuft ab Erhalt der Ware. Doch Vorsicht: „Bei einem Privatkauf gilt das Widerrufsrecht nicht“, so Lassek. Und auch beim Kauf im stationären Handel, etwa einem Antik- oder Trödelladen, gibt es kein Widerrufsrecht – allenfalls ein Rückgaberecht auf freiwilliger Basis. „Dann sollte es individuell vertraglich vereinbart sein“, sagt der Verbraucherschützer.
Flohmarkt oder Trödelladen?
Kauft man gebrauchte Möbel angesichts dessen nun besser auf dem Flohmarkt, über Kleinanzeigen, in Online-Shops oder im Trödel- oder Antikladen vor Ort? Das kommt darauf an. Denn alles hat seine Vor- und Nachteile.
Über eine Kleinanzeige stößt man womöglich genau auf das Möbelstück, das man gerade sucht. Der Nachteil: Man sieht das Produkt nicht, muss erst den Anbieter um einen Besichtigungstermin bitten.
Der Vorteil beim Flohmarkt: Man sieht die Ware, kann mit dem Anbieter oder der Anbieterin oft gut über den Preis handeln. Der Nachteil: Stellt sich später heraus, dass das Möbelstück Mängel hat, dürfte der Käufer in aller Regel schlechte Karten haben.
Bei Online-Shops sehen Kaufinteressierte hingegen nur Fotos, können sich also nicht unbedingt ein realistisches Bild vom Gesamtzustand des Möbelstücks machen. Dafür hat der Käufer oder die Käuferin ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, sofern es sich bei dem Anbieter um einen Gewerbetreibenden handelt.
Und in Trödel- oder Antikläden? Hier sieht man das Mobiliar und kann es ausgiebig in Augenschein nehmen und auf mögliche Mängel prüfen. Oft dürfte es hier allerdings schwer sein, beim Preis zu handeln.