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Lockerungen Wann gilt man als „vollständig geimpft“ oder „genesen“?

Die in der neuen Corona-Schutzverordnung beschlossenen Lockerungen für Genesene und Geimpfte sind für viele ein Lichtblick. Doch wann gilt man eigentlich als genesen oder geimpft?

Für Corona-Geimpfte gelten nun Lockerungen.  
Für Corona-Geimpfte gelten nun Lockerungen.   (Foto: Christopher Neundorf/dpa)

Halle (Saale) - Nach der neuen Verordnung der Bundesregierung gelten Lockerungen für vollständig geimpfte und genesene Personen. Die Ausgangsperre, sowie Kontaktbeschränkungen bestehen für sie unter anderem nicht mehr. Doch wann gilt man als vollständig geimpft oder genesen? Und welche Nachweise benötigt man?

Wann gilt man als vollständig geimpft?

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Immunisierung mit dem Coronavirus nachzuweisen. Die erste bezieht sich auf die Vollständigkeit der Corona-Schutzimpfung. Man gilt als vollständig geimpft, wenn man vor mindestens 14 Tagen die Zweitimpfung erhalten hat. Nachzuweisen ist dies mit dem Impfausweis.

Wann gilt man als genesen?

Die zweite Möglichkeit gilt für Personen, die sich bereits mit dem Coronavirus infiziert haben und wieder gesund sind. Diese als „genesen“ geltenden Personen müssen einen positiven PCR-Test vorlegen können, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Damit gelten auch für sie die vom Bund beschlossenen Lockerungen.

Sind Lockerungen auch für Erstgeimpfte möglich?

Die dritte Möglichkeit gilt für Personen, die sich bereits mit dem Coronavirus infiziert und ihre Erstimpfung erhalten haben. Dabei muss der positive PCR-Test, welcher vorzuweisen ist, mindestens sechs Monate alt sein. Die Erstimpfung muss darüber hinaus mindestens 14 Tage zurückliegen.

Bei dieser Möglichkeit können die Lockerungen also auch für Personen gelten, die erst ihre erste Impfung hinter sich haben. Als Nachweis gelten hierbei der Impfausweis, sowie der Nachweis über den positiven PCR-Test. (mz/acs)